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Zoll-Hack: Fehler eines Zöllners ermöglichte Datendiebstahl

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Fehler eines Zöllners ermöglichte spektakulären Zoll-Hack

09.08.2011, 10:49 Uhr | Andreas Lerg und Jens Müller

Zoll-Hack: Fehler eines Zöllners ermöglichte Datendiebstahl der No-Name Crew (Quelle: dpa\dpa)

No-Name Crew gelangte mit dem Zoll-Hack an Daten des Patras-Systems. (Quelle: dpa/dpa)

Die Sorglosigkeit eines einzelnen Zollbeamten hat Hackern den Angriff auf das Geo-Fahndungssystem Patras der Bundespolizei ermöglicht. Die Hacker-Gruppe No-Name Crew benutzte den privaten Computer des Beamten als Zugang zu internen Informationen der Zollfahnder. Diese brisanten Daten landeten anschließend im Internet.

Die Hacker der No-Name Crew hatten bei ihrem Datendiebstahl beim Zoll leichtes Spiel, da ein Zöllner sorglos einen schwerwiegenden Fehler beging. Der Zollbeamte leitete dauerhaft dienstliche E-Mails auf seine private Mailadresse weiter. Mit einem Trojaner auf dem Privat-PC des Zöllners griff die No-Name Crew auf E-Mails und weitere Daten zu. Dies berichtet die Tageszeitung Die Welt am Dienstag unter Berufung auf Ermittler. Bei dem Zoll-Hack im Juli gelangten Mitglieder der Gruppe No-Name Crew an umfangreiches Datenmaterial des Geo-Fahndungssystems Patras. Mit diesem System verfolgen Zollfahnder den Standort von Verdächtigen, Fahrzeugen und auch gestohlenen Waren.

No-Name Crew veröffentlicht Zoll-Daten

Wie das nordrhein-westfälische Landeskriminalamts (LKA) feststellte, schleuste die No-Name Crew auf dem privaten Computer des Zollbeamten einen Trojaner ein. Über diesen lasen die Hacker zwei Jahre lang E-Mails mit und entwendeten Dokumente, beispielsweise aus E-Mail-Anhängen. Die erbeuteten Informationen veröffentlichten Mitglieder der No-Name Crew anschließend im Internet. Die gestohlenen Daten enthielten neben diversen Dokumenten der Polizeibehörde auch mehrere Benutzernamen und Passwörter für die GPS-Fahndungssoftware. Die veröffentlichten Bilder zeigten Datenbankauszüge von GPS-Überwachungen.

Behörden reagieren mit Weiterleitungsverbot

Erste Polizeibehörden reagierten umgehend auf die Ursache für das Datenleck beim Zoll. Landeskriminalämter wie etwa in Baden-Württemberg verbieten mittlerweile laut Welt per Dienstanweisung, dass Mitarbeiter dienstliche E-Mails auf private E-Mail-Adressen weiterleiten.

Zoll-Hacker bereits geständig

Wenige Tage nach dem Zoll-Hack nahm das Bundeskriminalamt zwei Tatverdächtige fest. Die beiden jungen Männer legten ein umfassendes Geständnis ab und kooperierten mit der Polizei. Die Ermittler konnten ihnen die Mittäterschaft bei dem Hacker-Angriff auf das Peil- und Ortungssystem Patras der Zollfahndung nachweisen. Gegen einen der Festgenommenen erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Computersabotage in einem besonders schweren Fall.


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Kommentare (18)

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Thema: "Zoll-Hack: Fehler eines Zöllners ermöglichte Datendiebstahl"

Der Macher schrieb: am 13. August 2011 um 16:52:32
(0) (1) Bürgerdaten auf Privatrechner
In meinen Betrieb würde es das nicht geben - PUNKT

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auto schrieb: am 9. August 2011 um 13:41:28
(0) (0) Mailnutzer
Den Beamten trift auf jeden Fall die volle Schuld, selbstverständlich auch die unfähigen "IT-Spezialisten", rausweren und zwar sofort !

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Franzl schrieb: am 9. August 2011 um 13:39:50
(0) (0) @Windowsnutzer
wer ist den geschult - der IT-ler und oder der Hacker - oder vielleicht und auch beide. Es wird immer Personen und
Möglichkeiten geben Systeme und Nutzer zu überlisten. Habe selber in verschiedenen Firmen erlebt, wie die Nutzer alles gaben um Dinge zu Nutzen die sie nicht durften und mit der täglichen Arb eit nicht zu tun hatten. Und den Hackern müßten klar aufgezeigt werden, dass dieses kein Spass ist. Auch wenn dieses sie nicht von ihren kriminellen Handlungen abhalten wird.
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