24.02.2010, 11:21 Uhr | Sascha Plischke mit Material von AP
Video-Portal YouTube. (Quelle: dpa)
Weil sie ein Schlägervideo auf YouTube nicht rechtzeitig gesperrt hatten, hat ein Gericht in Italien drei Google-Mitarbeiter zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der brutale Film, der die Misshandlung eines Jugendlichen zeigte, hätte einen prominenten Platz auf der Startseite des Videoportals eingenommen und hätte den Angeklagten deshalb nicht entgehen dürfen. reagierte bestürzt auf das Urteil und spricht von einem Angriff auf die Freiheit des Internets. Doch droht YouTube und ähnlichen Internet-Seiten nun tatsächlich eine Zensur-Welle?
Es ist ein widerwärtiges Video, um das es in dem Prozess geht, darüber sind sich alle Beteiligten einig. Darin sind vier Jugendliche aus Turin zu sehen, die einen Schüler mit Down-Syndrom misshandeln. Der Film landete auf YouTube und wurde dort zu einem Hit. Tausende ergötzten sich an dem grausamen Spiel, und so wanderte das Video in die Listen der meistgesehenen Beiträge des Videoportals. Spätestens da hätten die angeklagten Google-Mitarbeiter den Film sehen und wegen seines offensichtlich problematischen Inhalts entfernen müssen, so die Auffassung der Mailänder Richter, die nun in dem Prozess das Urteil gesprochen haben.
Wegen Verletzung der Privatsphäre des Opfers sprach Richter Oscar Magi drei der vier angeklagten Google-Mitarbeiter schuldig. Vom Vorwurf der Beleidigung wurden sie freigesprochen, ein vierter Google-Vertreter wurde komplett freigesprochen. Mit der verhängten Strafe von sechs Monaten auf Bewährung blieben die Richter weit hinter den Forderungen der Anklage. Die Staatsanwaltschaft hatte für zwei von ihnen ein Jahr Gefängnis gefordert, für die beiden anderen sechs Monate Haft.
Angestrengt wurde der Prozess von der Organisation Vivi Down, die sich für Menschen mit dem Down-Syndrom einsetzt. Vivi Down hatte die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, nachdem das Schlägervideo 2006 veröffentlicht wurde - kurz bevor Google YouTube übernommen hatte. Google Italien nahm die Aufnahmen schließlich aus dem Netz; strittig ist allerdings, wie schnell das Unternehmen auf Beschwerden reagiert hat. Und genau deshalb, so Google, handle es sich bei dem Urteil um nichts anderes als einen Angriff auf die Freiheiten des Internet.
Denn das Urteil würde den Betreibern von Internet-Seiten eine unmögliche Aufgabe aufbürden, bei denen die Nutzer selbständig Inhalte einstellen dürfen. Sie müssten jeden Tag den gesamten hochgeladenen Inhalt auf Seiten wie YouTube überprüfen. Bislang können Nutzer hier Videos hochladen, ohne dass deren Inhalt kontrolliert wird. Anstößiges Material wird erst von Usern selbst gemeldet. Um einen Prozess wie den von Mailand zu vermeiden, so die Auffassung Googles, müssten Seiten-Betreiber ihren Nutzern nun ständig auf die Finger schauen. Beobachtet wurde der Prozess in Mailand deshalb vor allem von Befürwortern des Internets als einer offenen und sich selbst regulierenden Plattform, die sich genau vor einer solchen Bevormundung fürchten.
Doch handelt es sich bei dem Urteil tatsächlich um einen ersten Schritt hin zu mehr Zensur im Internet? Tatsächlich begründen die Richter ihr aktuelles Urteil mit der Tatsache, dass die Google-Mitarbeiter nicht rechtzeitig reagiert hätten. Jedoch erwarten die Richter nicht, dass Videos wie das Misshandlungsfilmchen von Turin noch vor ihrer Veröffentlichung von Google entfernt werden. Das Gericht beanstandete vielmehr, dass der Internet-Konzern nichts gegen den Film unternommen hatte, obwohl die Mitarbeiter, die sich jeden Tag mit der Seite beschäftigen sollten, das Video schon längst nicht mehr hatten übersehen können. Erst nach dem Hinweis von Vivi Down schritt Google gegen den Film ein – und das war nach Auffassung der italienischen Richter zu spät.
Aus dem Urteil ergibt sich also keine Vorzensur für Videos und Nutzerbeiträge auf Internetseiten. Google dürfe aber auch nicht warten, bis sich Nutzer über einen Film beschweren. Ist ein anstößiges Video so leicht zu finden wie das, um das es in dem aktuellen Prozess ging, müsse Google auch von sich aus tätig werden. Konkret bedeutet das, dass Google nicht wie nun kolportiert alle seine Videos überprüfen muss, sondern nur die, die es zum Beispiel auf die Startseite des Videoportals schaffen.
In Deutschland ist die Rechtssprechung da deutlich strikter. Deutsche Richter haben in mehreren Urteilen festgestellt, dass die Betreiber von Internet-Seiten mit Kommentarfunktion diese streng zu kontrollieren haben. Sonst sind sie für dort gemachte rechtlich problematische Äußerungen mit haftbar. Diese Kontrolle soll nach Auffassung der Gerichte so streng sein, dass der Betreiber tatsächlich vor der Veröffentlichung schon Kommentare auf rechtlich problematische Inhalte zu prüfen und beleidigende oder anderweitig zu beanstandende Kommentare zu entfernen hat.
Sascha Plischke mit Material von AP
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