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win-finder.com: Bundesnetzagentur stoppt Abzocke der Telomax GmbH

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Bundesnetzagentur bremst Abzocke mit win-finder.com

06.01.2011, 11:40 Uhr

win-finder.com: Bundesnetzagentur stoppt Abzocke der Telomax GmbH. (Symbolfoto: imago)

Telomax prellte am Telefon hauptsächlich ältere Menschen. (Symbolfoto: imago) (Quelle: imago)

Schlappe für die Gewinnspiel-Abzocker von win-finder.com: Die Bundesnetzagentur hat die Abrechnung dieser Gewinnspieldienste über Telefonrechnungen untersagt. Geprellte können zudem bereits gezahlte Beiträge rückwirkend zurückfordern.

Die Bundesnetzagentur hat das Treiben der Telomax GmbH ausgebremst und untersagt, dass unerlaubt beworbene Gewinnspieleintragsdiensten über Telefonrechnungen abgerechnet werden. Darauf wiesen die Bundesnetzagentur als auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin. Dabei dürfen Forderungen der Telomax GmbH für Online-Dienste wie win-finder.com oder windienst.net nicht mehr auf Telefonrechnungen der Telekom Deutschland GmbH auftauchen und darüber eingezogen werden.

Beträge von Telomax zurückfordern

Dieses Abrechnungsverbot gilt rückwirkend ab dem 30. März 2010. Wer bereits Beträge gezahlt hat, die auf Telefonrechnungen unter Beträge anderer Anbieter gelistet werden, kann diese von der Telomax GmbH zurückfordern. Die Verbraucherzentrale bietet dazu einen kostenfreien Musterbrief Gewinneintragungsdienste an. Die Deutsche Telekom begrüßte das Verbot. "Damit besitzen wir eine eindeutige rechtliche Handhabe, um unsere Kunden zu schützen. Aufgrund von Kundenbeschwerden hatten wir bereits erste rechtliche Schritte gegen das Unternehmen eingeleitet", sagte Telekom-Sprecherin Alexia Sailer. "Die strittigen Rechnungsbeträge der Telomax werden ab sofort nicht mehr auf Telekom-Rechnungen gesetzt."

Kunden anderer Telefonanbieter haben es schwerer

Für Geprellte, denen Beträge über Telefonrechnungen anderer Anbieter abgebucht wurden, gilt das aktuell verhängte Verbot nicht. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt jenen, den fragwürdigen Betrag nicht zu zahlen und schriftlich Einspruch zu erheben. Dazu sollen Betroffene den Musterbrief Gewinneintragungsdienste ausgefüllt an die Telomax GmbH sowie den Musterbrief Telefonanbieter an den jeweiligen Telekommunikations-Dienstleister senden. Zudem forderte die Bundesnetzagentur betroffene Verbraucher auf, sich telefonisch unter 0291-9955206 oder per E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de zu melden.

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Automatisch an Gewinnspielen mit win-finder.com teilnehmen

Die Betreiber von win-finder.com versprechen, ihre Kunden monatlich bei 200 Gewinnspielen mit Preisen von bis zu einer Million Euro anzumelden. Dies passiere mit einer speziellen Software vollautomatisch, lediglich Rufnummer und Geburtsdatum braucht die Firma Telomax GmbH dafür. Jedoch ist der Hinweis, dass der Dienst wöchentlich 9,90 Euro kostet, auf der Internetseite gut versteckt. Auch telefonisch köderte das Unternehmen zahlreiche Verbraucher. Insbesondere ältere Menschen sollen von Call-Center angerufen worden sein, denen laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auch verschiedene personenbezogene Daten entlockt wurden.

Otto-Versand warnt vor Gewinnspiel-Abzocke

Ende November warnte Versandhändler Otto vor den Betrugsversuchen von win-finder.com. Unbekannte gaben sich am Telefon als Otto-Mitarbeiter aus und boten einen Kosmetikgutschein an, sofern sich die Angerufenen bei einem der Gewinnspieldienste win-finder.com oder windienst.net anmeldeten. Wer auf das Angebot einging, landete in einer teuren Abofalle. Fortan zogen die Betreiber der Gewinnspieldienste 9,90 Euro pro Woche über die Telefonrechnung ein. Bei der Bundesnetzagentur dürften sich daraufhin zahlreiche Geprellte gemeldet haben, denn diese bremste die Telomax GmbH mit dem Telefonrechnungsverbot nun gewaltig aus.

Hinweis: Das Portal t-online.de ist ein Produkt der Deutschen Telekom AG.


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Quelle: t-online.de

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Kommentare (66)

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Thema: "win-finder.com: Bundesnetzagentur stoppt Abzocke der Telomax GmbH"

Peter schrieb: am 6. Januar 2011 um 21:02:24
(1) (0) Bundesnetzagentur bremst Abzocke
Gut so man darf sich nicht alles gefallen lassen bereits x mal habe ich illegale Downloads getätigt haben
sollen, oder kostenpflichtige Service-Nummern angerufen haben. X mal war ich beim Rechtsanwalt, ausser jeweils 15 € Selbstbehalt habe ich nie was bezahlen müssen. Also sich nicht alles gefallen lassen, wenn man nichts getan hat, sich nicht einschüchtern lassen. Am besten gleich zum Anwalt dann unterlassen diese Abzocker Firmen auch oft Briefe vom Inkasso-Büro.
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MJ schrieb: am 6. Januar 2011 um 19:44:53
(2) (2) Ich hab die Lösung gefunden ...
Scheinbar tauschen sich diese Anruf-Firmem untereinander aus. Ich hab nur 2 mal die Trillerpfeiffe
gebraucht. Das ist schon mehr als ein Jahr her und danach hat keiner mehr angerufen. Das wirk wunder.
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Erstaunen schrieb: am 6. Januar 2011 um 19:22:07
(1) (0) Bundesnetzagentur
Verwunderung über die Bundesnetzagentur. Bei dem Abzockskandal vom CbC Anbieter 01056 in 2009 waren die wesentlich
zurückhaltender. 01056 hatte die Minutenpreise ohne Vorankündigung, mit Beendigung der Tarifansage, um das 10-30fache erhöht.
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