03.08.2011, 14:15 Uhr | Andreas Lerg / dapd
Ab heute kann gegen Streetside Vorab-Widersprich eingelegt werden. (Foto: dpa)
Microsoft nimmt ab sofort Einsprüche gegen die Darstellung von Häusern auf Bing Streetside entgegen. Wie schon zuvor beim Konkurrenzdienst Google Street View können Wohnungs- und Hausbesitzer schon vor dem Start des Kartendienstes online beantragen, dass ihre Anwesen im Internet verpixelt werden.
Im vergangenen Jahr sorgten die Kameraautos von Google für Schlagzeilen und erhitzte Gemüter. Microsoft startet im Herbst den sehr ähnlichen Dienst Bing Streetside. Derzeit fahren im Auftrag von Microsoft Kamerafahrzeuge deutsche Metropolen ab und fotografieren 360-Grad-Panoramabilder von Straßenzügen. Seit Montag, 1. August, ist ein Vorab-Widerspruch gegen später veröffentlichte Fotos möglich. Der Software-Riese hat dazu ein Online-Formular bereitgestellt. Außerdem veröffentlichte Microsoft den genauen Zeitplan der Kamerafahrten.
Das Formular, mit dem Widerspruch gegen die Darstellung der Häuser eingereicht wird, fragt neben der Adresse auch einige Daten ab. Beispielsweise ob es sich bei dem Objekt um ein freistehendes Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus, ein Doppelhaus oder ein Reihenhaus handelt. Es wird aber auch das relevante Stockwerk abgefragt, falls nicht das gesamte Haus sondern nur eine Wohnung verpixelt werden soll. Auch nach der Form des Daches wird gefragt. Weitere Fragen gelten der Farbe des Gebäudes, der Anzahl der Fenster und in einem Textfeld können die Antragsteller Besonderheiten eintragen. Das gesamte Formular steht auch als Download zur Verfügung, damit Betroffene den Antrag schriftlich einreichen können.
Microsoft teilte mit, dass bereits vor dem Beginn der Widerspruchsfrist rund 500 Schreiben eingegangen seien. Unternehmenssprecherin Miriam Kapsegger erklärte der Nachrichtenagentur dapd am Sonntag, dass auch diese berücksichtigt und individuell bearbeitet würden. Die Frist für Vorab-Widersprüche für Streetside läuft noch bis Ende September. Microsoft hatte sich ursprünglich geweigert, einen Vorab-Widerspruch anzubieten und wollte nur den nachträglichen Widerspruch nach der Veröffentlichung der Bilder ermöglichen. Letztlich gab Microsoft aber dem Druck der zuständigen bayerischen Datenschützer nach. Der Leiter des Landesamtes für die Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig, hatte bemängelt: Stünden die Fotos erst einmal im Netz, könnte jeder diese vor der Löschung kopieren. Microsoft bietet ausschließlich in Deutschland den Vorab-Widerspruch an. Weiterhin ist es möglich, sein Anwesen nach dem Start von Bing Streetside verpixeln zu lassen.
Microsoft will in Streetside zunächst etwa 50 deutsche Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern zeigen. Vor allem Städte in Bayern sind schon fotografiert, unter anderem Nürnberg, Augsburg, München, Regensburg und Ingolstadt. Derzeit fahren die Kameraautos vorwiegend Städte in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz ab. Dazu gehören Stuttgart, Darmstadt und Mainz. Im September steht das Ruhrgebiet auf dem Fahrplan. Regte sich gegen die Fahrten der Google-Fahrzeuge im vergangenen Jahr vor Ort oft aktiver Widerstand, so meldet Microsoft bisher keine Protesten von Anwohnern gegen die Kamerafahrzeuge. Unternehmenssprecherin Kapsegger vermeldete lediglich "interessierte Nachfrager". Die Fahrer der Spezialfahrzeuge würden mit Anwohnern nicht diskutieren, hielten jedoch ein Infoblatt in den Wagen bereit, die an Interessierte ausgegeben werden.
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Quelle: dapd
Elisa schrieb:
am 1. Oktober 2011 um 01:00:22
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zu Frank
man kann auch mit dem Navi sein Ziel finden , deswegen muß nicht alle Welt jeden ausspionieren . Noch einfacher wird das
Ausspionieren für Einbrecher und sonstige Kriminelle und andere Neugierige sowie unzählige Geschäftemacher usw. Es nerv ! ! !
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so ist das schrieb:
am 4. August 2011 um 12:48:11
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Ihr habt null Ahnung!
Viele Menschen gehen davon aus, dass das Recht am eigenen Bild ebenso für das gilt, was sie besitzen – also auch
für ihr Haus. Doch das stimmt nicht: Die Panoramafreiheit im Urheberrechtsgesetz, auch Straßenbildfreiheit genannt, regelt diesen Punkt. Demnach darf jeder alles fotografieren, was von öffentlichen Plätzen aus zu sehen ist – dazu zählen Autos, Häuserfassaden, Gärten oder Gegenstände darin. Diese Bilder darf man laut Gesetz vervielfältigen, verbreiten und öffentlich wiedergeben.
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Frank schrieb:
am 1. August 2011 um 15:24:29
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Blödsinn
Man man man ... Ob man nun Beispielsweise ein Haus in Hamburg verpixelt oder nicht spielt doch überhaupt keine Rollt. Ich könnte
mich genauso gut auf den Bürgerteig stellen und mir das Haus in Ruhe anschauen, oder auf einen höheren gelegten Punkt und mir das Haus mit einen Fernglas anschauen.
Dagegen kann auch niemand was sagen.// Ich finde es übrigens eine gute Sache, wenn ich zum Beispiel mich in einen Gebiet nicht auskenne kann ich es mir vorher anschauen und mich nicht verfahren.
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