10.12.2008, 09:23 Uhr | t-online.de
Der Nikolaus lockt in eine fiese Kostenfalle. (Screenshot: t-online.de)Rechtzeitig zur Adventszeit haben sich Online-Betrüger eine ganz neue Masche ausgedacht, um Opfer in eine zu locken. In einer massenhaft versandten Werbe-Mail offeriert der dubiose Anbieter einen automatischen Dienst für Weihnachtsgrüße – einfach Telefonnummer des Empfängers, Grußbotschaft und die eigenen Daten eingeben, schon erhalten die Lieben einen herzlichen Gruß pünktlich zum Heiligabend. Was die Mail jedoch verschweigt: Der Anruf kostet knapp einhundert Euro.
Abzock-NachrichtDiese E-Mail soll Opfer in die Kostenfalle locken
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Die Werbe-Mail ist dabei in tadellosem Deutsch gehalten und erregt kaum Misstrauen. Unter dem Betreff "Weihnachtsbotschaft für Deine Freunde" fasst die Mail den Dienst knapp zusammen. Das Angebot klingt auf den ersten Blick gut, von Kosten ist keine Rede. Auch die Seite des Anbieters ist ansprechend und professionell gestaltet: Zwei Eingabemasken für Namen und die Rufnummer des Empfängers und die Grußbotschaft, sowie die persönlichen Daten des Absenders, inklusive Adresse. Um dann die Nachricht absenden zu können, muss der Nutzer nur noch mit einem Haken die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bestätigen.
100 Euro für automatisierte Weihnachtsgrüße
Die AGB haben es jedoch in sich, die böse Überraschung lauert im Kleingedruckten. Dort wird der Preis für jeden automatischen Weihnachtsanruf genannt, und der ist durchaus happig. Insgesamt 96,50 Euro verlangt der Dienst für die Adventsgrüße. Zusätzlich macht der Text wenig erfahrenen Surfern noch mit dem Hinweis Angst, dass die IP-Adresse gespeichert wurde, um die Angaben zur Person auch später "gerichtsfest" belegen zu können. Wer den Text nach Absenden seiner Grußbotschaft liest, soll so glauben, sich nicht gegen die Kosten wehren zu können.
Opfer können sich wehren
Doch auch wer auf die dreisten Abzocker hereingefallen ist, muss die Hoffnung noch nicht aufgeben. Die Verbraucherzentralen raten Opfern solcher Angebote zur Gegenwehr. "In den meisten Fällen ist kein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen", so die Juristen der Verbraucherzentrale. So müssten Kunden schriftlich über ihr Widerrufsrecht belehrt werden. Das einfache Setzen eines Hakens unter eine AGB reiche nicht aus. Binnen zwei Wochen kann der angebliche Vertragsabschluss rückgängig gemacht werden. Auch dass eventuell anfallende Kosten nur im Kleingedruckten erwähnt werden, sei nicht zulässig.
Gesundes Misstrauen schützt
Wirklichen Schutz vor solch dubiosen Angeboten bietet jedoch nur ein gesundes Misstrauen. Öffnen Sie niemals E-Mails von Absendern, die Ihnen unbekannt sind. Folgen sie keinesfalls den darin enthaltenen Links und geben Sie Ihre persönlichen Daten nur dann preis, wenn Sie sich auf vertrauenswürdigen Seiten bewegen. Sollten Sie dennoch einen Ihnen unbekannten Dienst nutzen wollen, lesen Sie aufmerksam das Kleingedruckte sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. So ersparen Sie sich viel Ärger und juristische Folgen.
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