16.07.2008, 10:15 Uhr | dpa/t-online.de
Verbraucherschützer haben dubiose Anbieter von Klingeltönen abgemahnt.Mehrere Anbieter von Handy-Klingeltönen, Logos und Spielen sind wegen Rechtsverstößen bei Internetangeboten abgemahnt worden. Bei zwei Dritteln der Internetseiten solcher Anbieter habe es Anzeichen für Verstöße wie irreführende Preis- und Leistungsangaben gegeben, so das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
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15 der 20 abgemahnten Firmen hätten ihren Sitz in Deutschland. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und die Wettbewerbszentrale - eine Selbstkontrollstelle der Wirtschaft - hätten die Unternehmen abgemahnt und zögen notfalls auch vor Gericht.
Teures Abo statt Gratis-Töne
Mehrfach warben Anbieter von Klingeltönen, Logos oder Spielen nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz mit kostenfreien Leistungen, obwohl es versteckte Kosten für ein Abonnement gebe. Die Vertragsbedingungen seien oft nicht auffindbar oder in einer fremden Sprache geschrieben. Wenn Anbieter ihre Kontaktdaten verschleierten, werde es den Verbrauchern zudem vielfach unmöglich gemacht, sich zu beschweren. Das habe eine Kampagne der europäischen Verbraucherbehörden ergeben, bei der vor allem Angebote an Kinder und Jugendliche unter die Lupe genommen wurden.
Gegen Betrug wehren
Wer Opfer der Web-Abzocker geworden ist, sollte sich gegen den Betrug wehren. So müssen Sie Rechnungen nicht sofort bezahlen, wenn nicht sofort ersichtlich war, dass es sich bei dem Angebot um ein kostenpflichtiges Angebot handelte. "In den meisten Fällen ist kein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen", so die Juristen der Verbraucherzentrale. So müssten Kunden schriftlich über ihr Widerrufsrecht belehrt werden. Das einfache Setzen eines Hakens unter eine AGB reiche nicht aus. So kann binnen zwei Wochen der angebliche Vertragsabschluss rückgängig gemacht werden.
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DownloadTipps der Verbraucherzentrale Baden-W. (PDF-Datei)
Download Musterbriefe gegen Abo-Abzocke der VZ NRW
dpa/t-online.de
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