23.10.2008, 10:05 Uhr | Jens Müller
Berufs-Wahl.de gehört zu den Angeboten von Online Service Ltd. (Screenshot: t-online.de)Schwerer Rückschlag für Online-Abzocker: Verbraucherschützer haben vor Gericht einen wichtigen Teilsieg gegen errungen. Einer der umstrittenen Anbieter von kostenpflichtigen Diensten muss seine Gewinne offenlegen - und diese wahrscheinlich sogar abgeben.
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Internetanbieter Online Service Ltd. vor Gericht in die Knie gezwungen. Der Betreiber von Kostenfallen wie iq-fieber.de und lebenstest.de muss die Gewinne offenlegen, die er mit diesen Internetseiten erzielt hat. Das entschied das Landgericht Hanau mit zwei Urteilen im September (Az.: 9 O 551/08, Az.: 1 O 569/08) und erkannte ein vorsätzliches wettbewerbswidriges Handeln des Anbieters. Allerdings sind diese noch nicht rechtskräftig und müssen von einem Berufungsgericht bestätigt werden. Doch für das Unternehmen Online Service Ltd. wird es anscheinend richtig teuer.
Sollte die Berufungsinstanz die Urteile des Landgerichts Hanau bestätigen, werden die Gewinne der Abo-Fallen eingezogen. Für Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, ist dies "ein wichtiges Signal an alle schwarzen Schafe im Internetgeschäft". Die Verbraucherschützer versuchen mit den Gerichtsverfahren, dem Anbieter seinen "zu Unrecht" erzielten Gewinn zu entziehen.
Aktuellen Schätzungen der Verbraucherzentralen zufolge fallen monatlich über 20.000 Internetnutzer auf Abo-Fallen herein. "Kostenfallen sind eine moderne Landplage. Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber diese Abzocke der Verbraucher unterbindet", fordert Billen. Nutzer dürften nicht erst mit der Zusendung der Rechnung erfahren, dass ein Internet-Angebot kostenpflichtig war. Die meisten dieser Angebote sind so gestaltet, dass sie auf den ersten Blick hin wirken, als sei die Nutzung kostenfrei. Jedoch schlossen die Nutzer zumeist unbewusst einen kostenpflichtigen Vertrag ab - Preise von 59 bis 79 Euro pro Jahr sind dabei keine Seltenheit.
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DownloadTipps der Verbraucherzentrale Baden-W. (PDF-Datei)
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Jens Müller
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