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Urteil: Gericht verbietet Download-Abzocke mit Firefox

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Mozilla gewinnt Klage gegen Abo-Abzocker

17.12.2010, 08:53 Uhr | Sascha Plischke

Mozilla-Produkte Mozilla und Thunderbird: Gericht verbietet Download-Angebote verboten (Montage: t-online.de).

Mozilla-Produkte Mozilla und Thunderbird (Montage: t-online.de).

Schwerer Schlag für Download-Abzocker: Die Mozilla Foundation hat sich mit einer Klage gegen die Betreiber mehrerer Abo-Fallen durchgesetzt, die eigentlich kostenlose Software gegen versteckte Gebühren zum Download anbieten. Das Landgericht Hamburg urteilte, dass die Beklagten Mozilla-Produkte Firefox und das E-Mail-Programm Thunderbird nicht mehr auf diese Weise vertrieben werden dürfen (Az. 406 O 50/10).

Die Masche ist eine Variante der Abo-Fallen: Die Betreiber bieten ein kostenloses Gut, in diesem Fall frei verfügbare Software, auf ihren Internetseiten an. Arglose Nutzer auf der Suche nach diesen Programmen melden sich mit Namen und Adresse an, um an den Download zu kommen. Dabei übersehen sie den versteckten Hinweis auf Gebühren, die für die Nutzung der Seite anfallen sollen – wenig später erhalten die Opfer plötzlich Rechnungen und aggressive Mahnungen. Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg ist dieses dubiose Geschäftsmodell den Beklagten nun verboten. Sie dürfen Software nicht mehr zum Download anbieten, so lange nicht deutlich auf mögliche Kosten hingewiesen wird. Bei Zuwiderhandlung droht ihnen ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.

Abo-Fallen-Betreibern drohen hohe Schadenersatzforderungen

Den Abo-Fallen-Betreibern droht jedoch weiterer Unbill. Das Landgericht verurteilte das Unternehmen weiterhin, der Mozilla Foundation jeden ihr durch die kostenpflichtigen Downloads entstandenen Schaden zu ersetzen. Dazu müssen die Beklagten Mozilla detaillierte Auskunft über Größe und Ausmaß ihrer Tätigkeiten im Internet geben. Dazu gehören sämtliche Adressen der Seiten, über die Mozilla-Produkte gegen Gebühr zum Download angeboten wurden, die Zahl der Registrierungen auf diesen Seiten und die Download-Zahlen der betroffenen Mozilla-Produkte. Außerdem müssen die Beklagten Art und Platzierung der Werbung mit den Worten "Mozilla", "Firefox" und "Thunderbird" offen legen, mit der sie Internet-Nutzer auf ihre Seiten gelockt hatten. Mit diesen Informationen lässt sich dann die Höhe eines möglichen Schadenersatzes ermitteln.

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Mozilla schätzt Gewinn aus Abzocke auf 600 Millionen Euro im Jahr

Ein Mitarbeiter der Mozilla-Stiftung, Gervase Markham, reibt sich in seinem Blog schon die Hände. Unter Berufung auf Recherchen der Stiftung macht er eine verwegene Rechnung über die möglichen Einnahmen der Abo-Fallen-Betreiber auf. So sollen die Abzocker allein in einer Woche 170.000 Rechnungen in Höhe von 90 Euro verschickt haben. Wenn 80 Prozent der Angeschriebenen bezahlt hätten, so Markhams Schätzung weiter, ergäbe das auf das Jahr gerechnet einen Gewinn von sage und schreibe 600 Millionen Euro im Jahr – ein Vielfaches des Jahreseinkommens der Stiftung.


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Sascha Plischke  

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Kommentare (55)

zum Forum

Thema: "Urteil: Gericht verbietet Download-Abzocke mit Firefox"

Internetnutzer schrieb: am 22. März 2011 um 20:57:10
(0) (0) Abzocken lassen
wer sich abzocken lässt ist selber schuld.

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gerechter schrieb: am 31. Januar 2011 um 12:00:31
(0) (0) online abzocke
abzocker und die,die sich abgezogen lassen wird es immer geben. wenn angeklagte mörder vermummt vor einem deutschen gericht
" auftreten dürfen " wegen persönlichkeitsschutz wundert mich gar nichts mehr. wer sich klare gesetzte unsere gewählten staatsdiener hofft wird jeden tag enttäuscht.
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Stefan schrieb: am 20. Dezember 2010 um 17:05:41
(0) (0) @Zocker
Ich schreibe es jetzt zum x-ten Mal: Deutsche Gesetze nützen hier nichts, die Abzocker lachen drüber denn die sitzen meist im
nichteuroäischen Ausland. Und wenn 100 mal eine Auftragsbestätigung für einen Vertrag nötig ist: Die schicken weiter ihre Drohbriefe und immer fallen welche drauf rein. Oder hat hier einer sämtliche Gesetze für Onlinehandel im Kopf?
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