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Urheberrecht: Musikindustrie verklagt Porno-Filmer

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Musiklabels verklagen Porno-Filmer

15.07.2010, 09:33 Uhr | Sascha Plischke

Porno-Seite RealityKings: Musikstücke illegal verwendet (Screenshot: t-online.de)

Die Musikindustrie geht gegen Urheberrechtsverletzungen in Porno-Videos vor. Nach einem Bericht des Wall Street Journal haben elf große Plattenlabels gemeinsam Klage gegen mehrere Betreiber von pornographischen Seiten im Internet eingereicht. Ihr Vorwurf: Zahlreiche der auf diesen Seiten veröffentlichten Schmuddel-Clips verwendeten widerrechtlich Musik bekannter Künstler – darunter Stücke von Justin Timberlake, Katy Perry und Michael Jackson. Bis zu 150.000 Dollar sollen die Beklagten pro Urheberrechtsverstoß zahlen. Die Filmstudios weisen jedoch jede Schuld von sich und sprechen von einer angemessenen und erlaubten Verwendung der Musikstücke.

Die Klage reichten die Musiklabels bereits am 7. Juli am Bezirksgericht Los Angeles ein. Darin heißt es, die Beklagten RK Netmedia und RealityKings.com hätten in "eklatanter und anstößiger Art" gegen das Urheberrecht verstoßen. In mehr als 500 Fällen seien Musikstücke wie "Don't Stop 'til You get Enough" von Michael Jackson oder "I Kissed A Girl" von Pop-Sternchen Katy Perry "ohne Lizenz oder Einverständnis" der Rechteinhaber in verschiedenen Porno-Produktionen zum Einsatz gekommen. Die Betreiber der Seiten hätten dabei genau gewusst, "dass die großen Plattenlabels, Musikkünstler und Musikverleger ihre Werke nicht für die Verwendung in solchen pornographischen Inhalten freigeben würden, insbesondere nicht in der Art von extremen, ausdrücklich sexuellen Videos".

150.000 Dollar pro Urheberrechtsverstoß

Trotzdem hätten sie die Musikstücke in ihren Videos verwendet und die Darsteller dazu ermutigt, ihre Lippen passend zum Text der widerrechtlich verwendeten Songs zu bewegen. So hätten die Betreiber noch mehr Menschen auf ihre Seiten locken wollen, indem sie mit diesen pornographischen Musikvideos Werbung gemacht hätten. In den Filmen kämen zudem kaum bis gar keine Dialoge vor. Statt dessen setzten die Macher vor allem auf die Wirkung der widerrechtlich verwendeten Musikstücke, um die Filme noch attraktiver für die Abrufer zu machen. Dabei handle es sich um ein Millionengeschäft, das die geforderte Entschädigung von 150.000 Dollar pro widerrechtlicher Nutzung rechtfertige. Umgerechnet wären das knapp 120.000 Euro.

Porno-Filmer weisen Schuld von sich

Die beklagten Webseiten-Betreiber weisen indes jede Schuld von sich. "Als Rechteinhaber respektiert RK das Bedürfnis, die eigenen Urheberrechte durchzusetzen", sagte der Anwalt von RK Netmedia, Lawrence Walters der Internetseite Xbiz, einem Nachrichtenportal für die Pornoindustrie. Bei der in der Klageschrift beanstandeten Nutzung der Musikstücke handle es sich jedoch um eine zulässige Verwendung. Bei den Videos handle es sich um eine Art "Reality Show in einem Tanzclub". Solche Dokumentationen haben größere Freiheiten bei der Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke, vorausgesetzt die Musik ist Teil des gezeigten Ereignisses. Sein Unternehmen wolle deshalb versuchen, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Schließlich seien die Videos nichts anderes als ein "Kommentar zur Pop-Kultur".


Sascha Plischke  

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Kommentare (1)

zum Forum

Thema: "Urheberrecht: Musikindustrie verklagt Porno-Filmer"

Ludwig schrieb: am 28. Oktober 2010 um 12:58:15
(0) (0) Is schon ein Unterschied...
ob man in der Disco das Geschehen film und im Hintergrund irgend eine Musik läuft oder ob man Pornoscenen mit
Musik untermalt, die man nicht selber gemacht hat und nicht bezahlen will oder ob man Gemafreie oder selbsgemachte Musik verwendet. Sowas lässt sich aber doch in den meisten Fällen eindeutig erkennen. Die Frage ist doch, was trifft hier zu; Abmahngeilheit oder Zechprellerei. Recht, wem Recht gebührt. MfG.
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