19.06.2009, 08:17 Uhr | Sascha Plischke mit Material von AP, dpa
Jammie Thomas-Rasset muss 97 Prozent weniger Schadenersatz zahlen. (Quelle: dpa)
Im Prozess gegen die Musikpiratin Jammie Thomas-Rasset hat die Jury die Angeklagte nun zu insgesamt 1,92 Millionen US-Dollar Entschädigungszahlungen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Thomas-Rasset insgesamt 24 Musikstücke über den Filesharing-Dienst Kazaa illegal zum Download angeboten hatte. Dabei kam die Angeklagte noch glimpflich davon: Bis zu 150.000 Dollar pro Song hätte das Gericht festsetzen können.
Knapp zwei Millionen Dollar oder 1,4 Millionen Euro Entschädigung soll Jammie Thomas-Rasset nun an die Plattenfirmen zahlen. Die hatten die 32-jährige Mutter von vier Kindern auf Entschädigung verklagt, das Bereitstellen von Songs im Internet habe der Musikindustrie nachhaltigen Schaden zugefügt. Die Verteidigung hatte hingegen beteuert, dass die Angeklagte die Songs nie absichtlich bereitgestellt habe. Insgesamt ging es in dem Prozess um 24 Titel von Künstlern wie Gloria Estefan, Green Day und Sheryl Crow. In einem ersten Verfahren war Thomas-Rasset 2007 in der Sache nur zu 222.000 Dollar Strafe verurteilt worden. Der Prozess war wegen eines Verfahrensfehlers jedoch neu aufgerollt worden.
Vor dem Gerichtssaal sagte Thomas-Rasset am Donnerstag, sie werde niemals in der Lage sein, die Millionenstrafe zu zahlen. Sie sei eine Mutter mit begrenzten Mitteln und mache sich über die Zahlung der Entschädigungssumme zunächst keine Sorgen. "Das einzige was ich sagen kann ist viel Glück beim Eintreiben der Summe." Und weiter: "You can’t get blood out of a turnip", was sinngemäß soviel bedeutet wie: Wo nichts ist, ist nichts zu holen. Thomas-Rasset verlieh außerdem ihrer Enttäuschung darüber Ausdruck, dass sie die Geschworenen nicht von ihrer Unschuld habe überzeugen können.
Eine Sprecherin der Vereinigung der Plattenindustrie erklärte, die Kläger seien zu einer Einigung bereit. Eine Summe nannte sie nicht. Die Industrie erklärte, es habe sich gezeigt, dass Thomas-Rasset für illegales Filesharing auf ihrem Computer verantwortlich gewesen sei. Der Fall war der einzige von mehr als 30.000 ähnlich gelagerten, der tatsächlich verhandelt wurde. Die meisten anderen Beschuldigten, die ins Visier der Plattenindustrie gerieten, einigten sich mit der Branche auf eine Zahlung von jeweils etwa 3.500 Dollar.
Die Plattenfirmen beschuldigten Thomas-Rasset, im Februar 2005 insgesamt 1.700 Songs auf Kazaa angeboten zu haben. Erst danach wurde Kazaa nach einer Einigung mit der Branche zu einem legalen Downloaddienst für Musik. Zur Vereinfachung des Verfahrens begrenzte die Plattenindustrie ihre Klage auf 24 Titel. Sie macht Online-Piraterie für zurückgehende Einnahmen verantwortlich. Die Geschworenen sprachen der Industrie pro Titel 80.000 Dollar Schadenersatz zu, insgesamt 1,92 Millionen Dollar. 150.000 Dollar pro Titel wären laut Gesetz möglich gewesen.
In Deutschland wäre ein Urteil wie gegen Thomas-Rasset wohl nicht möglich gewesen. So hatte das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Urteil vom 8. Mai 2008 (Az. 1 Ss 46/09) festgelegt, dass die Nutzung einer Tauschbörse nicht zwangsläufig auch eine volle Kenntnis des gesamten Programms voraussetzt. So könne durchaus ein Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material herunterladen, ohne auch zu wissen, dass er damit gleichzeitig Musikstücke oder Filme zum Download anbietet. Eine absichtliche Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials könne deshalb aus der reinen Nutzung eines Filesharing-Dienstes nicht abgeleitet werden.
Ein solch hartes Urteil wie im Fall von Thomas-Rasset wird von der deutschen Musikindustrie zudem nicht angestrebt. "In Deutschland ist so ein hartes Urteil mit einer Millionenstrafe aber nicht möglich und aus unserer Sicht auch gar nicht wünschenswert", sagte Stefan Michalk, Geschäftsführer des deutschen Musikverbands. "Wir haben kein Interesse daran, Menschen in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben." Beim illegalen Download durch Privatpersonen würden daher von der Musikindustrie oft außergerichtliche Vergleiche gesucht, die meist mit einer Zahlung von rund 1000 bis 2000 Euro verbunden seien.
Sascha Plischke mit Material von AP, dpa
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