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top-of-software.de: Neuer Besitzer zockt mit alter Masche ab

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Abofalle zockt mit neuem Besitzer weiter ab

27.04.2011, 13:30 Uhr | Andreas Lerg

Abofalle top-of-software.de hat den Besitzer gewechselt, nicht aber die Masche. (Quelle: top-of-software.de)

Abofalle top-of-software.de hat den Besitzer gewechselt, nicht aber die Masche. (Quelle: top-of-software.de)

Vorsicht vor einer neuen Abzockwelle: Die neuen Besitzer der berüchtigten Abofalle top-of-software.de verschicken derzeit Rechnungen und Mahnungen. Davor hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gewarnt und empfohlen, Rechnungen von top-of-software.de nicht zu bezahlen.

Die bekannte Abofalle top-of-software.de sorgt erneut für Aufsehen. Derzeit versenden die neuen Betreiber der Internetseite Rechnungen und Mahnungen für die angebliche Mitgliedschaft bei dem Download-Portal. Bis Anfang Februar ging noch die Mainzer Antassia GmbH mit top-of-software.de auf Kundenfang. Mittlerweile betreibt die Firma Content Services Ltd mit Sitz in Mannheim das fragwürde Onlineangebot. Das Mannheimer Unternehmen ist ebenfalls kein Unbekannter und geriet bereits mehrfach mit Verbraucherschützern in Konflikt, unter anderem als Betreiber der berüchtigten Abofalle opendownload.de. Üblicherweise finden solche Besitzerwechsel statt, um die juristische Strafverfolgung zu erschweren. Die Masche blieb aber identisch: Nutzer werden mit kostenlosen Software-Downloads gelockt und sollen sich vor dem Herunterladen registrieren. Erst nach dem dritten Klick ist auf der entsprechenden Seite im Text der Hinweis zu finden, dass damit eine kostenpflichtige Mitgliedschaft über zwei Jahre im Wert von 192 Euro abgeschlossen wird.

top-of-software.de verschickt Rechnungen

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnte am Dienstag vor der aktuellen Rechnungswelle per E-Mail. Selbst Internetnutzer, die nie auf top-of-software.de gewesen sind, können eine entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten. Solche Rechnungen werden von Abofallen meist spamartig verschickt. "Lassen Sie sich durch diese Rechnungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern. Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist", rät die Verbraucherzentrale, die bereits im Frühjahr 2010 vor top-of-software.de warnte. Einen Musterbrief, um diesen Forderungen zu widersprechen, bietet die Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de/muster an.

Gericht bestätigt top-of-software.de als Abofalle

Doch wie die Verbraucherzentrale wertete auch das Amtsgericht Mainz in einer aktuellen Entscheidung die top-of-software.de als Abofalle und ging in seinem Rechtsspruch von einem versuchten Betrug aus. Ein geprellter Nutzer erstritt dadurch die Erstattung der entstandenen Anwaltskosten.

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Nutzer sollen aktiv helfen

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz schlägt Nutzern zudem vor, aktiv zu helfen, um den Betreibern solcher Internetseiten das Geschäft zu erschweren. Betroffene können helfen, indem sie das Geldinstitut der Seitenbetreiber beziehungsweise der von diesen beauftragten Inkassobüros über die unseriösen Machenschaften informieren und darum bitten, das Konto zu kündigen oder. zu sperren. Auf www.vz-rlp.de/muster-banken finden Betroffene ein Musterschreiben, mit dem sie sich an die entsprechenden Sparkassen und Banken wenden können.


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Quelle: t-online.de

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Kommentare (65)

zum Forum

Thema: "top-of-software.de: Neuer Besitzer zockt mit alter Masche ab"

Hübby schrieb: am 23. März 2012 um 12:47:25
(2) (0) Abzocke
Wann endlich wachen unsere Politiker-Schnarchnasen auf und unterbinden den Betrug. Statt dessen lassen die sich auf der Nase
herumtanzen von immer dreister werdenden Abzock-Schmarotzern. Peinlich.
mehr Kommentar melden

A. M. schrieb: am 14. März 2012 um 19:54:56
(4) (0) Internetabzocke
HIer noch einmal für HeiBU: Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln und klagen an. Die Entscheidung über eine Strafbarkeit
liegt beim Gericht nach den vorliegenden Gesetzen. Wenn hier keine Bestrafung stattfindet, gibt es das Strafgesetzbuch einfach nicht her. Dafür ist die Gesetzgebung, also unsere politischen Parteien, zuständig. Die wollen jetzt nach diversen Jahren Untätigkeit endlich ein Gesetz auf den Weg bringen. Dies wird ähnlich wie beim Stalking wohl etwa 5 Jahre dauern.
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HeiBu schrieb: am 14. März 2012 um 18:50:11
(4) (2) Abzocker
Wieso geht heir nicht die Polizei und Stattanwaltschaft gegen solche Betrüger- banden vor aber es ist halt wie immer da muß sich
wieder jeder kleine Bürger selber wehren weil die stinkfaule Beamtenbrut sich dafür zuschade ist lieber jagen Sie Temposünder da können Sie ohne ende abzocken
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