31.01.2011, 09:00 Uhr | Andreas Lerg
Abo-Abzocker nehmen Smartphone-Nutzer ins Visier. (Screenshot: t-online.de)
Abo-Abzocker nehmen mit einer neue Betrugsmasche Smartphone-Besitzer ins Visier. Per E-Mail-Rechnung fordern die Betrüger auf, eine Rechnung über 192 Euro für die Nutzung von Internetseiten mit Software für Handys - sogenannten Apps - zu zahlen. Die Firma, die die Forderung erhebt, sitzt angeblich in London. Davor warnt die Verbraucherzentrale Sachsen in einer aktuellen Mitteilung.
Per E-Mail sind zahlreichen Verbrauchern Rechnungen zugegangen, die zur Zahlung einer Abogebühr für die 24-monatige Nutzung einer Internetseite mit Smartphone-Apps auffordern. In den Rechnungen wird behauptet, der Nutzer habe sich auf Internetseiten wie www.xxxadultapps24.com, www.top-apps24.com oder www.myappsland.com registriert. Es sei aber "in allen der Verbraucherzentrale vorliegenden Fällen gleich, dass sich die Rechnungsempfänger sicher sind, sich niemals auf einer der Seiten angemeldet zu haben", stellt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen fest. Die Informationen über die fälligen Monatsgebühren finden sich tatsächlich versteckt in den Nutzungsbedingungen der Angebote. Auf www.top-apps24.com etwa fehlt der Hinweis insbesondere auf der Anmeldeseite. Das Häkchen bei "AGB habe ich gelesen und stimme zu" ist vorab bereits gesetzt.
Wie die Verbraucherzentrale informiert, laufen die Rechnungen auf eine Firma namens App World Limited, die ihren Sitz in der Arcade Avenue 34 in London haben soll. Die Anschrift ist allerdings auf keiner Landkarte zu finden. Zahlungsempfänger ist die "R. Staschik UG", das Geld soll auf ein Konto der Wirecard Bank eingezahlt werden. Henschler vermutet: "Hier wird wohl wieder einmal ein plumper Versuch unternommen, Verbraucher ohne Anlass zu einer Zahlung auf Konten dubioser Empfänger zu bewegen."
Die Betrüger bauen bei dieser Masche auf die Unsicherheit der Verbraucher. So soll die Angst vor den Folgen einer unbezahlten Rechnung die Opfer zur Zahlung treiben. Da auf den Rechnungen auch pornographische Seiten auftauchen, scheinen die Täter auch auf Scham als Zahlungsmotivation zu setzen. Die Verbraucherzentrale Sachen rät: "Diesem dreisten und haltlosen Vorgehen der Firma sollte man mit eiskalter Schulter begegnen und keinesfalls Zahlungen leisten." Sollte sich dann eine Mahnung einstellen oder wieder Erwarten ein Inkassobüro oder Rechtsanwalt melden, empfiehlt es sich, Widerspruch gegen die Forderung einzulegen. Musterbriefe dafür gibt es bei allen Geschäftsstellen und auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen.
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Andreas Lerg
Teufel schrieb:
am 1. Februar 2011 um 08:57:35
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rechtlich
damit überhaupt was passiert, muss der betrug erstmal angezeigt werden. also net vernichten, sondern ab zur kripo. anschließend
muss der provider über die IP den geldeten anschluss an die staatsanwaltschaft geben.
nur wenn das alle ignorieren heißt das ohne kläger kein täter. ihr fasselt hier was von politiker sollen sich gesetze einfallen lassen. denkt mal mit: betrug is bereits ne straftat. also mail drucken und ab zur polizei
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andi schrieb:
am 31. Januar 2011 um 20:56:17
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Abzocke
Wiederspruch per Mail und (oder) Post ist sinnlos, da Briefkastenfirmen und Mailroboter nicht lesen und auch nicht denken können.
Das ist genau so konstruktiv wie mit einer Parkuhr mündlich Preisverhandlungen zu führen. Einfach das niedergeistige Geschwalle von denen in die blaue Tonne oder als Klopapier verwenden. Das einzige wo man drauf reagieren muss ist ein Mahnbescheid im gelben Umschlag vom Gericht. Wenn der im unwahrscheinlichstem Fall wirklich kommt dann Widerspruch ankreuzen und zurück
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robelro schrieb:
am 31. Januar 2011 um 18:50:45
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Verbraucherzentrale warnt vor neuer Abo-Falle "
Von einer Regierung die den Betug von gewissen Banken legalisiert und auf Steuerzahlerkosten
saniert
und selber seine Bürger belügt und betrügt von dem kann man keine Hife gegen Internetabzocke erwarten.
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