29.01.2010, 11:48 Uhr | Andreas Lerg/bd
(Quelle: dpa)
Die wegen illegaler Verbreitung von Musikstücken in Tauschbörsen zu 54.000 US-Dollar Schadenersatz verurteilte US-Amerikanerin Jammie Thomas-Rasset hat ein verlockendes Vergleichsangebot der US-Musikindustrie abgelehnt - und damit auf fast 30.000 Dollar Erlass verzichtet.
Die Recording Industry Association of America (RIAA) hatte Jammie Thomas-Rasset angeboten, die zu zahlende Summe von 54.0000 Dollar auf 25.000 Dollar zu reduzieren. Dafür aber sollte sie den Richter bitten, sein Urteil zu annullieren. Die Anwälte der Beklagten aber streben einen Freispruch an und lehnten diesen Vergleich daher ab. Die RIAA will nun das Urteil des Bezirksgerichtes Minnesota anfechten. Das Urteil hatte die ursprünglich verlangte Schadenersatzsumme von 1,92 Millionen US-Dollar um 97 Prozent auf den aktuellen Betrag von 54.000 US-Dollar gesenkt.
Über den Grund des merkwürdigen Rabatt-Angebots wird nun spekuliert. Eine Vermutung lautet, dass die RIAA damit einen Präzedenzfall vermeiden will. Denn hat das Urteil Bestand, dann setzt es einen neuen, deutlich niedrigeren Maßstab für Schadenersatzansprüche bei illegal getauschter Musik fest. In Zukunft könnte die RIAA dann bei ähnlich gelagerten Fällen keine abschreckend hohen Forderungen mehr stellen.
Die RIAA hatte Thomas-Rasset bereits 2007 wegen illegalen Filesharings verklagt, da sie zuvor eine außergerichtliche Einigung ablehnte. In erster Instanz wurde Thomas-Rasset zu 220.000 US-Dollar Schadenersatz verurteilt. Wegen möglicher Verfahrensfehler wurde der Fall neu verhandelt. Im Juni 2009 erfolgte dann der Urteilsspruch, dass Thomas-Rasset 1,92 Millionen US-Dollar zahlen müsse. Die letzte Instanz milderte dieses Urteil drastisch ab, die Verurteilte sollte nun nur noch 54.000 Dollar zahlen. ammie Thomas-Rasset hatte über die Tauschbörse Kazaa 24 Songs illegal zum Tausch angeboten. In einem vergleichbaren Verfahren wurde der US-Student Joel Tenenbaum wegen illegalen Tausches von 30 Musikstücken zu 675.000 US-Dollar Schadenersatz verurteilt. Auch hier steht derzeit die Entscheidung in einem Berufungsverfahren an.
Andreas Lerg/bd
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