15.06.2010, 09:35 Uhr | dpa
Google Street View: Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt wegen WLAN-Mitschnitten. (Foto: dpa) (Quelle: dpa)
Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner hat gegen den Suchmaschinengiganten Google Strafantrag bei allen acht Staatsanwaltschaften des Landes gestellt. Das US-Unternehmen habe in allen Städten und vielen Gemeinden von Rheinland- Pfalz Straftaten begangen, teilte Wagner am Montag in Mainz mit.
Google hatte kürzlich zugegeben, bei seinen Kamerafahrten für das umstrittene Internet-Programm Street View auch private Daten aus offenen Funknetzen (WLAN) gespeichert zu haben. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Mainz, Klaus-Peter Mieth, bestätigte, bereits eine Vorankündigung des Strafantrags bekommen zu haben. Nun würden die acht Staatsanwaltschaften im Konsens den weiteren Umgang damit prüfen.
Nach Paragraf 202b Strafgesetzbuch ist das "Abfangen von Daten" verboten und kann mit einer "Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft" werden. Auch im Telekommunikationsgesetz ist ein Abhörverbot festgeschrieben. In Rheinland-Pfalz gab es laut dem Datenschutzbeauftragten Wagner seit 2008 Kamerafahrten von Google. Auch wenn das Unternehmen im Mai 2010 diese Datenerhebung gestoppt habe, "sind die begangenen Rechtsverstöße als erheblich zu bezeichnen und deshalb auch zu ahnden", teilte Edgar Wagner mit.
Wegen der Speicherung privater WLAN-Daten durch Google leitete die Staatsanwaltschaft Hamburg bereits Mitte Mai ein Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen ein. Google stellte dem für Deutschland zuständigen Datenschutzbeauftragten von Hamburg, Johannes Caspar, eines der Kamerafahrzeuge für Untersuchungen zur Verfügung und sicherte den deutschen Behörden umfassende Kooperation zu. Außerdem lieferte Google die gesammelten Daten an die Datenschützer in Deutschland, Frankreich und Spanien. Denn auch in Frankreich und Spanien befassen sich die Staatsanwaltschaften mit der Sammlung der WLAN-Daten durch Google.
Quelle: dpa
Sherlock Bond schrieb:
am 17. Juni 2010 um 14:07:43
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Geheimdienst
Der CIA und andere Interessenten haben die Daten längst, die in ihrem Geheimauftrag ganz dreist erhoben wurden, wetten!
Wen
interessiert da noch ein Bußgeld und Hinterhergeschimpfe? Google jedenfalls nicht. Das US-Militär braucht die Daten, falls eines Tages wieder mal "interveniert" werden muss.....
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Alte Fasnet schrieb:
am 17. Juni 2010 um 14:03:58
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Beschwichtigung
Eine lächerliche Beschwichtigungsmaßnahme fürs Volk ist das, denn die massenhaft ins Ausland geschafften Daten entziehen
sich dem Zugriff deutscher Staatsanwälte auf Dauer. Mehr als ein harmloses Bußgeld kommt somit nicht raus. Als Alte Fasnet mit erhobenem Finger hinterher zu kommen ist keine Kunst. Das Fotografieren hätte zu Beginn durch polizeiliches Einschreiten unterbunden werden müssen, bis zur höchstrichterlichen Klärung der Zu- oder Unzulässigkleit der unerwünschten Fotoorgie.
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Marianne schrieb:
am 17. Juni 2010 um 10:23:45
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Google
Das Abfangen von WLAN-Daten soll ein Versehen sein.Bei GoogleEarth wurden in meiner direkten Nachbarschaft einige Häuser, z.T.
falsch, ohne Wissen und Einwilligung der Betroffenen mit den Namen der Bewohner versehen.Die Eingangsbestätigung meines eigenen maschinengeschriebenen Widerspruchs gegen StreetView war ohne Geschäftszeichen und mit vollkommen falscher PLZ,so daß die Post korrigieren mußte.Haben diese Fehler seitens Google System oder sind sie ein Beweis schierer Inkompetenz!?
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