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Störerhaftung: Urteil des Landgerichts Düsseldorf schränkt Internet-Nutzung ein

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Urteil schränkt Internet-Nutzung ein

18.12.2009, 12:04 Uhr | Sascha Plischke

Symboldbild: Richterhammer besiegelt Gerichtsurteil.

(Quelle: t-online.de)

Eltern haften auch für ihre volljährigen Kinder – wenn sie vor dem Surfen nicht über die Gefahren des Internets belehrt wurden. Das hat zumindest jetzt das Landgericht Düsseldorf für einen Fall entschieden, in dem eine volljährige junge Frau über den Internetanschluss ihres Vaters illegal Musik heruntergeladen hatte. Der Vater hätte seine Tochter nach Auffassung der Richter über ihr Tun belehren und selbiges überwachen müssen und sei deshalb für den Rechtsverstoß haftbar. Das Urteil gilt als umstritten.

Im vorliegenden Urteil hatte die junge Frau Musikstücke des deutschen Rappers Bushido aus einer Tauschbörse heruntergeladen. Daraufhin erhielt der Vater der Frau als Inhaber des für die Rechtsverletzung verwendeten Internetanschlusses eine Abmahnung. In der wurde der Mann dazu aufgefordert, per Unterlassungserklärung zu versichern, dass von seinem Internetanschluss keine weiteren illegalen Aktivitäten ausgehen würden. Soweit so gut. Doch der Mann verweigerte die Unterschrift. Er selbst habe schließlich nie Songs von Bushido herunter geladen. Der Rechteinhaber erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung. Dagegen legte der Mann Widerspruch ein. Es sei weltfremd von ihm zu verlangen, dass er die Aktivitäten seiner volljährigen Tochter im Internet überwachen solle.

Landgericht sieht Anschlussinhaber in der Pflicht

Im folgenden Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf bestätigten die Richter nun die Verfügung und verurteilten den Mann zur Unterlassung (AZ 12 O 134/09). Die Begründung: Zwar sei er selbst nicht schuld an den illegalen Aktivitäten seiner Tochter. Er habe ihr aber die Mittel für die Rechtsverletzungen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus habe der Vater als Inhaber des Anschlusses zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung der Rechtsverstöße unterlassen. So wäre es ihm zumutbar gewesen, seine Tochter vor der Nutzung des Internetanschlusses zu belehren. Der Mann hätte seiner volljährigen Tochter also zuerst einen Vortrag über Recht und Unrecht im Internet halten und ihr illegale Handlungen wie das Herunterladen raubkopierter Musik ausdrücklich verbieten müssen.

Juristen stehen Urteil kritisch gegenüber

Juristen sehen das Urteil jedoch kritisch. "Die Vorstellung, ein Vater müsse seinen volljährigen Kindern (!) erst einmal einen Vortrag über die rechtmäßige Benutzung, bevor er ihnen einen Internetanschluss überlässt, bewegt sich am Rande des Abwegigen", schreibt Dr. Eugen Ehmann, Jurist und Regierungsvizepräsident von Mittelfranken. Das sei durchaus eine Belastung für den Familienfrieden. Darüber hinaus bezieht sich das Urteil ausdrücklich nicht nur auf das Verhältnis zwischen Vater und erwachsenem Kind. Auch alle anderen volljährigen Mitnutzer eines Internetanschlusses, etwa Mitbewohner oder Lebenspartner, müssten nach dem Urteil zunächst eine Belehrung über sich ergehen lassen. Zudem schließt das Gericht in seinem Urteil ausdrücklich nicht aus, dass auch eine stichprobenartige Überwachung der Mitnutzer zumutbar sein könnte.


Sascha Plischke  

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