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Steve-Jobs-Puppe: Apple sagt nein

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Apple verbietet Steve Jobs als Spielzeugpuppe

06.01.2012, 15:43 Uhr | Andreas Lerg

Apple verbietet den Verkauf der Steve Jobs-Spielzeugpuppe. (Quelle: In Icons)

Apple verbietet den Verkauf der Steve Jobs-Spielzeugpuppe. (Quelle: In Icons)

Apple-Fans haben sich zu früh gefreut: Apple will den Vertrieb einer Spielzeugpuppe verbieten, die dem Firmengründer Steve Jobs nachempfunden ist. Ein chinesischer Hersteller kündigte für Februar eine bewegliche Puppe des Apple-Chefs für 99 Dollar in den Handel bringen. Apple verhinderte schon zu Lebzeiten von Jobs ähnliche Pläne eines anderen Herstellers verhindert.

Apple hat von der Firma In Icons eine Unterlassungserklärung gefordert, damit die angekündigte Steve-Jobs-Puppe nicht vertrieben wird. Das berichtet die britische Tageszeitung Telegraph am Donnerstag. Apples Rechtsabteilung erklärte in einem Schreiben an die Firma, dass jedes Spielzeug, das Produkte, Technologien, Firmenlogos und Schutzmarken, aber auch Namen und Aussehen von Apple-Mitarbeitern imitiere, einen kriminellen Akt darstelle und gegen Schutzrechte verstoße. Die für Februar geplante Steve-Jobs-Puppe sollte offiziell 99 Dollar kosten, wurde angeblich aber bereits auf eBay für 135 Dollar angeboten. Schon 2010 ging Apple in gleicher Angelegenheit gegen das chinesische Unternehmen M.I.C. Gadget vor. Auch hier wurde der Verkauf einer Steve Jobs-Puppe verhindert.

Markenrecht greift in Fall der Steve-Jobs-Puppe nicht

Gegen den Verkauf der Puppe von In Icons wird Apple aber vermutlich nicht mit dem Markenschutzrecht argumentieren können, denn ein Mensch ist nicht in diesem Sinne schützbar. Der Hersteller will die Puppe in der Grundausstattung nämlich nicht mit nachgebauten Apple-Produkten oder dem Apple-Logo ausliefern. Damit würde das Markenschutzrecht nicht greifen. Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass in diesem Fall vielmehr Persönlichkeitsschutzrechte greifen. Der im US-Bundesstaat Kalifornien existierende California Celebrities Rights Act, ein Schutzrecht speziell für Prominente, verbietet eine Vermarktung gegen den Willen der entsprechenden Personen. Nach dem Tod des Prominenten hat das Recht für weitere 70 Jahre bestand und wird von den Angehörigen wahrgenommen.

Foto-Show: Steve Jobs als Spielzeugpuppe
6 Bilder von 8

Andreas Lerg  

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Kommentare (12)

zum Forum

Thema: "Steve-Jobs-Puppe: Apple sagt nein"

solobär schrieb: am 8. Januar 2012 um 20:19:10
(2) (3) Spielzeugpuppe
Wenn es so weit ist Fliege ich nach China und werde mir die Puppe kaufen

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KEINER schrieb: am 8. Januar 2012 um 15:31:34
(5) (3) PUPPE
Macht sich eentuel im Regal neben Barbie und Ken gut ?

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pattex schrieb: am 8. Januar 2012 um 10:13:54
(4) (3) Original
Das Original war zu Lebzeiten schon nicht zu toppen und diese Puppe ist ja wohl grottenschlecht! Wer den einmal live erlebt hat,
weiß wovon ich schreibe.
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