30.03.2011, 10:23 Uhr | t-online.de
Beanstandetes Internet-Portal download-service.de (Screenshot: t-online.de).
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil dem Trick mit kostenpflichtigen Abos für Freeware-Downloads eine Absage erteilt (Az. 29 C 2583/10). Im vorliegenden Fall klagte ein Betroffener gegen die Betreiber des Download-Portals download-service.de, die ihm für das Herunterladen eigentlich kostenloser Software ein Abonnement mit Kosten von insgesamt 192 Euro in Rechnung gestellt hatten. Dies sei jedoch trotz des gut sichtbaren Hinweises auf die entstehenden Kosten nicht zulässig – der Download gemeinhin frei verfügbarer Software lasse beim Nutzer den Eindruck eines kostenlosen Angebots entstehen, so die Richter.
Das Urteil ist eine empfindliche Schlappe für das Unternehmen Content4U GmbH, das neben download-service.de noch weitere, ähnlich gestaltete Portale betreibt. Für die Richter war bei den Angeboten der Internetseite kein Mehrwert für den Nutzer zu erkennen, der die Kosten für das Abonnement gerechtfertigt hätte. Im Klartext heißt das: Wer üblicherweise kostenlos verfügbare Software anbietet, ohne selbst ein zusätzliche Dienstleistung über den Download hinaus für den Nutzer zur Verfügung zu stellen, kann dafür kein Geld verlangen. Ob andere Richter der Argumentation des Amtsgerichtes in ähnlichen Fällen folgen werden, bleibt abzuwarten.
In jüngster Vergangenheit hat es immer wieder Rückschläge für die Betreiber landläufig so genannter Abo-Fallen gegeben. So bezeichnete kürzlich das Oberlandesgericht Frankfurt entsprechende Angebote mit versteckten Preishinweisen als gewerbsmäßigen Betrug (Az.: 1 Ws 29/09). Den Seitenbetreibern drohten damit Haftstrafen von mindestens sechs Monaten. Zuvor waren immer wieder in verschiedenen Urteilen Rechnungen solcher Internet-Seiten für nichtig erklärt worden, wenn der Hinweis auf möglicherweise entstehende Kosten nicht deutlich für den Nutzer erkennbar war. Im aktuellen Fall half den Betreibern jedoch auch der deutliche Hinweis auf die Kosten nichts.
Passwortdiebe und Kontoräuber: So schützen Sie sich vor Online-Kriminellen. zum Video
Quelle: t-online.de
rolf60 schrieb:
am 12. April 2011 um 22:23:37
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Internet
Ich bin der Meinung,das dass Internet BzW die Nutzung eine grosse Gefahr darstellt.um Musik Oder Filmdateien herunterzuladen besuche
ich Internetcafes,die werden nicht von den Abzock Rechtsanwälten überwacht.
Viele Grüsse an die Anwälte
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Bruno schrieb:
am 31. März 2011 um 20:35:46
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Abzocker
Diese rücksichtslosen Betrüger gehören in den Knast. Er hat zum Glück den Anschein, dass die Strafgerichte endlich richtig
reagieren und diesen üblen Ganoven das schmutzige Handwerk ein- für allemal legen. Dafür wurde es auch allerhöchste Zeit. Basta!
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Printe schrieb:
am 31. März 2011 um 13:19:06
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radio1eller
Es sind halt nicht nur kostenlose Routenplaner über die diese Abzocke versucht wird. Auch kostenlose MS-Softwarefeatures dienen
als Köder. Meine Empfehlung an alle: Kostenlose Downloads nur direkt beim Anbieter, sonst Finger weg.
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