01.08.2011, 14:00 Uhr | Andreas Lerg
Komiker Heinz Erhardt (Foto: dpa)
Heinz Erhardt zu zitieren, kann teuer werden. Eine Anwaltskanzlei verlangt derzeit Schadenersatz von den Betreibern von Internetseiten, die die Worte des 1979 verstorbenen Komikers wiedergeben.
"Freunde, hütet euch vor diesen, die da husten, wenn sie niesen! ..." Heinz-Erhardt-Zitate wie dieses können den Betreiber einer Internetseite 600 Euro kosten. Für jedes auf einer Internetseite veröffentlichte Erhardt-Gedicht verlangt die Hamburger Anwaltskanzlei KSP Schadenersatz von bis zu 600 Euro, egal ob es um einen Zweizeiler oder ein längeres Werk geht. Das meldet der Branchendienst Heise Online. Die Kanzlei verschickt die Rechnungen im Auftrag des Lappan Verlags, der derzeit die Rechte an den Werken Erhardts hält. Die Betreiber zahlreicher Zitatesammlungen könnten sich mit immensen Kosten konfrontiert sehen. Wer nicht bezahlt, dem droht die Kanzlei eine Abmahnung an.
Das Zitieren fremder Texte ist durchaus gestattet, unterliegt nach dem Urheberrecht aber bestimmten Regeln. So darf es sich nur um ein Kurzzitat handeln, ganze Textpassagen sind tabu. Zudem muss das Zitat durch Anführungszeichen und die Nennung der Originalquelle deutlich als Zitat kenntlich gemacht sein. Außerdem muss ein "Zitatzweck" erkennbar sein, das Zitat sollte also eigene Aussagen unterstützen und nicht ohne jeden Zusammenhang stehen. Viele der Internetseiten, die komplette Sammlungen von Heinz-Erhardt-Gedichten auflisten, verstoßen gegen diese Regeln.
Dr. Lars Jaeschke, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, bewertet das Vorgehen der KSP auf der Seite Juraportal24 als perfide. Der erhobene Schadenersatzanspruch werde ohne konkrete und ausführliche Begründung erhoben. Das dem Anwalt vorliegende Schreiben nenne nur eine Internetadresse, nicht aber den konkreten Text und die konkret verletzten Rechte. Zudem sei der geforderte Schadenersatz so gering, dass die Betroffenen eher bezahlen, weil sie Anwaltskosten scheuen und wegen dem geringen Streitwert auch keinen "spezialisierten Rechtsrat erhalten würden. Die Kanzlei baut offenbar darauf, dass die Betroffenen bezahlen, anstatt den Anspruch prüfen und anfechten zu lassen.
Wer eine Schadenersatzforderung oder eine Abmahnung erhält, sollte diese auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Wer eine Abmahnung einfach ignoriert, riskiert deutlich höhere Kosten oder auch einen Gerichtsprozess. Außerdem sollte der in der Forderung beanstandete Rechtsverstoß sofort wirksam beendet werden. Im vorliegenden Fall müssten die Zitate komplett gelöscht werden. Die Zahlung der Abmahnsumme bedeutet nämlich nicht, dass dann die Zitate weiter benutzt werden dürfen. Ein Anwalt kann im Falle eine berechtigten Abmahnung in den meisten Fällen mit der Gegenseite verhandeln und so die Kosten einer Abmahnung senken.
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Andreas Lerg
Wolli schrieb:
am 1. August 2011 um 21:32:55
(3)
(0)
Erhardt
Schaut euch doch einmal den Namen von diesem Abmahnanwalt an.
Mir kommt sie sehr bekannt vor.
Glaube er hatte es auch wegen einer
Sache einmal bei mir versucht.
Ein anständiger Anwalt mit Viveau gibt sich nicht mit solchen Dingen ab.
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kieswasche schrieb:
am 1. August 2011 um 21:31:57
(3)
(0)
Anwaltskanzlei ???????
"Zwei Dinge sind unendlich,
das Universum und die menschliche Dummheit,
aber bei dem Universum bin ich mir noch
nicht ganz sicher.!"
von Albert Einstein
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Wolfi 24.110 schrieb:
am 1. August 2011 um 21:20:17
(2)
(1)
"Abmahnungen wegen Heinz Erhardt-Zitaten auf Internetseiten"
Schiller Friedrich (Zitat aus "Die Glocke" Anno 1799):
- "Die Glocke" -
"Fest gemauert in der Erden steht die Form aus Lehm gebrannt.
Heute muß die Glocke werden!
Frisch, Gesellen, seid zur Hand!........."
Zitat Ende!
Neue Version!
"Loch in die Erde.
Form ninn. - (hessisch für "Form rein")
Bronze ninn. - (hessisch für "Bronze rein")
Fertig ist die Bimm, Bimm, Bimm!"
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