06.09.2010, 11:16 Uhr
Sängerin Sarah Brightman (Foto: dpa)
Die englische Sängerin Sarah Brightman hat sich im Streit um Videos mit ihren Songs auf YouTube erfolgreich gegen die Google-Tochter durchgesetzt. Das Landgericht Hamburg verbot am Freitag YouTube, urheberrechtlich geschützte Stücke der Sopranistin online zu verbreiten. Außerdem sprach das Gericht der Britin einen Schadensersatz zu. Für die Berechnung dieses Anspruches muss YouTube nun offenlegen, wie oft drei bestimmte Aufnahmen auf der Videoplattform abgerufen worden sind. Google kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Sarah Brightman ist vor allem durch ihre Rollen in dem Musical "Cats" von Andrew Lloyd Webber berühmt geworden. Einen Welthit erreichte sie 1996 im Duett mit Andrea Bocelli mit "Time to Say Goodbye". Als Kläger vor dem Landgericht in der Hansestadt trat ihr Produzent Frank Peterson auf.
"Das Gericht ist davon ausgegangen, dass YouTube sich die von den Nutzern ihrer Plattform hochgeladenen Inhalte zu eigen gemacht hat", erklärte eine Gerichtssprecherin. "Daraus folgen erhöhte Prüfpflichten im Hinblick auf die Inhalte der Videos, denen YouTube nach Auffassung der Kammer nicht nachgekommen ist." YouTube hatte in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass Künstler und Urheberrechtsinhaber die Möglichkeit hätten, widerrechtlich hochgeladene Inhalte aus YouTube entfernen zu lassen.
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Attraktive und sportive Mode für Sie und Ihn: kompromisslose Qualität, die überzeugt. zum Special
Entdecken Sie die neuen Kollektionen zu Top-Preisen: jetzt online bestellen! zu den Angeboten
Zeigen Sie Flagge - alles für die per- fekte EM-Party in Schwarz-Rot-Gold.
von GINGAR.de
Damenmode in den schönsten Sommerfarben - online bestellen und sparen. bei KLiNGEL.de
Ganz einfach: Bildschirminhalt als Grafik speichern. zum Video
Internet Explorer 9: Flotter Seiten- aufbau bei voller Sicherheit. mehr
Neues Oberklassen-Smartphone mit 4,7-Zoll-Display. zum Video