03.11.2009, 09:06 Uhr | Andreas Lerg
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar fordert besseren Datenschutz sozialer Netzwerke. (Quelle: dpa)Datenschutz bei sozialen Netzwerken mangelhaft: Nach den aktuellen Fällen von Datenmissbrauch bei SchülerVZ fordert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bessere Sicherheitsmechanismen bei sozialen Netzwerken. Bis bessere Schutzmaßnahmen greifen, müssen Sie nicht auf die Nutzung der Dienste verzichten und können selbst viel für den Schutz Ihrer Daten tun.
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Schaar kritisiert, dass derzeit der Nutzer bei den meisten sozialen Netzwerken selbst aktiv werden muss, um die Einstellungen in seinem Profil auf den Schutz seiner Daten hin zu konfigurieren und sich vor Datenmissbrauch zu schützen. Er fordert, dass dieser Schutz als Voreinstellung automatisch aktiv sein müsse. Schaar vergleicht: "Das ist derzeit so, als wenn ich mir ein Auto kaufe, in dem zwar Bremsen vorhanden sind, aber ich sie erst durch eine Systemeinstellung aktivieren muss". Er räumt allerdings ein, dass in der heutigen Informationsgesellschaft eine "völlige Datenaskese" nicht ratsam sei.
Klickshow Das rät der Anwalt in Sachen soziale Netze
Was passiert eigentlich mit den ganzen persönlichen Daten, mit den Bildern und Forenbeiträgen, wenn ich meine Mitgliedschaft in einem solchen Social Network kündige? Eine oft gestellte Frage. Auf unsere Nachfrage erklärt Dirk Hensen, Pressesprecher von VZ Net, Betreiber von SchülerVZ, StudiVZ und MeinVZ: "Der Schutz von persönlichen Daten spielt in unseren Netzwerken eine große Rolle. Wer seinen Account löscht, dessen Daten sind restlos von unseren Servern gelöscht. Generell gilt: Die Daten bleiben das Eigentum der Nutzer. Netzwerke haben sie geliehen und tragen Verantwortung, sie zu schützen." Wichtig ist, dass Sie als Nutzer selbst die Schutzfunktionen in ihrem Profil nutzen. Dort können Sie bestimmen, was andere sehen dürfen und was nicht.
Sie haben ein Recht am eigenen Bild. Sie selbst entscheiden, welche Bilder von Ihnen wo, wann und wie öffentlich gezeigt werden. Wer ein Bild von Ihnen veröffentlicht, ohne Sie vorher um Erlaubnis zu fragen, hat dieses Recht damit verletzt. Selbst wenn es ein schönes und unproblematisches Bild ist. Aber gefragt wird in den aller seltensten Fällen. Sie haben den Anspruch, dass das Bild gelöscht wird. Kommt der Inhaber des Accounts nicht nach, wenden Sie sich am besten an den Betreiber der Netzwerkseite. Umfangreiche Tipps dazu, wie Sie ihr gutes Recht in sozialen Netzen durchsetzen, lesen Sie hier: Auf Twitter & Co die eigenen Rechte durchsetzen.
Nicht nur wenn Sie regelmäßig Web 2.0-Dienste wie Twitter oder nutzen und Blogs lesen, sollten Sie sich schützen! Die beliebten Kurz-Links beispielsweise verbergen das eigentliche Linkziel. So können Sie nur schwer erkennen, ob der Link auf eine gefährliche oder harmlose Seite führt. Als Grundregel gilt: Verwenden Sie beim Surfen immer die aktuellste Version Ihres inklusive der neuesten . Zudem sollten Sie eine installieren und diese stets aktuell halten. Kostenlose Sicherheitsprogramme bieten bereits einen Basisschutz. Umfangreiche Informationen zum Schutz Ihres Computers vor Viren und anderen Gefahren finden Sie im Computer-Insider-Virenspecial.
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Andreas Lerg
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