09.04.2008, 12:14 Uhr | Christoph Schmidt
Das Landgericht Hamburg hat in einem Verfahren gegen einen vermeintlichen Tauschbörsennutzer entschieden, dass Screenshots der Tauschbörse keine gültigen Beweismittel darstellen. Die Rechtverwerter wollten dem Beklagten mit Hilfe von Screenshots nachweisen, dass er über das Gnutella-Netzwerk Lieder der Gruppe Silbermond angeboten hatte. Die Richter sahen in den Screenshots keinen ausreichenden Beweis, um die Schuld des Beklagten nachzuweisen.
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Die Richter hoben in ihrem Urteilsspruch hervor, dass Screenshots nicht erkennen ließen, ob die "Beweissicherung ordnungsgemäß durchgeführt wurde". Das Urteil könnte für die Piratenjäger der Musikindustrie weitreichende Folgen haben. Unternehmen wie ProMedia suchen im Netz gezielt nach bestimmten Downloads und laden zum Schein Lieder herunter. Identifizieren sie die IP-Adresse eines Musikpiraten, wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Dabei wird das Vorgehen mit Screenshots dokumentiert, damit diese vor Gericht als Beweis geltend gemacht werden können. Dieser Praxis schoben die Richter nun einen Riegel vor.
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Ermittlungsstopp gegen Filesharer
Das aktuelle Urteil ist ein weiterer Hieb gegen die Ermittlungsmethoden der Musikindustrie. Erst Ende März 2008 hatte die Staatsanwaltschaft Wuppertal angekündigt, künftig die Ermittlung von Nutzern von Tauschbörsen zu verweigern. Die Behörde begründete diesen Schritt mit der unverhältnismäßig solcher Ermittlungen, da solche Tatverdächtigen keine finanziellen Interessen verfolgten.
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Christoph Schmidt
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