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Reform der Rundfunkgebühren: Gibt es bald Geld vom Staat zurück?

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GEZ-Reform: Gibt es bald Geld vom Staat zurück?

15.12.2010, 14:21 Uhr | t-online.de, dapd, dpa

Neue Rundfunkgebühren: Überschüsse sollen Gebührenzahler zugute kommen. (Foto: imago)

Neue Haushaltsabgabe: Überschüsse sollen Gebührenzahler zugute kommen. (Foto: imago) (Quelle: imago)

Die neue Pflichtabgabe für alle Haushalte wird die GEZ-Gebühr ersetzen. Seit Mittwoch ist das neue Rundfunkgebühren-Modell besiegelt. Überraschend: Politiker stellen in Aussicht, dass Beitragszahler Geld vom Staat zurückbekommen könnten, wenn für ARD, ZDF und Co. zu viel Geld eingetrieben wird; ein Novum bei deutschen Rundfunkgebühren.

Die GEZ-Gebühr war einmal: Ab 2013 muss jeder Haushalt eine Abgabe entrichten, unabhängig davon, ob und wie viele Fernseher und Radios vorhanden sind. Bei dem am Mittwoch verabschiedeten Rundfunkgebühren-Modell stellte sich heraus: Bekommen die Öffentlich-Rechtlichen Sender zuviel Geld über die neue Haushaltsabgabe, muss der Überschuss den Beitragszahlern wieder zur Verfügung gestellt werden.

Kostenbedarf der Öffentlich-Rechtlichen wird überprüft

Die Haushaltsabgabe wird mit monatlich 17,98 Euro so hoch sein wie die aktuellen Rundfunkgebühren für ein Fernsehgerät. Laut Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) sei einer der wichtigsten Punkte gewesen, dass Beitragszahler durch die neue Gebühr nicht stärker belastet werden dürften. Zugleich gingen die Rundfunkanstalten davon aus, dass sie nicht weniger bekämen. Um dies zu überprüfen, vereinbarten die Länder ein Evaluierungssystem. Nach etwa einem Jahr Laufzeit solle laut Böhmer geprüft werden, wie die Belastung aussehe und ob die Finanzmittel für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausreichten. Wenn sogar mehr Geld eingenommen werden sollte, müsste dieses wieder den Beitragszahlern zur Verfügung gestellt werden. Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt drängen für den Fall von Mehreinnahmen durch die neue Berechnung auf eine Gebührensenkung.

So könnten Sie Geld vom Staat bekommen

Dazu sind folgende Szenarien denkbar: Der Staat erstattet jedem Beitragszahler den zuviel gezahlten Anteil der Haushaltsabgabe. Allerdings wäre dies mit einem immensen Verwaltungsaufwand verbunden und ist eher unwahrscheinlich. Denkbar auch, dass die Haushaltsabgabe für die kommenden Jahre gesenkt wird, der eingezogene Überschuss könnte in die Gebührenhöhe einkalkuliert werden. Das birgt allerdings ein Risiko: Steigen die Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, etwa durch Ausbau der HDTV- oder Internet-Angebote, müsste die Haushaltsabgabe zu einem späteren Zeitpunkt wieder erhöht werden. Möglich ist zudem, dass die Rückerstattung oder die Beitragssenkung nicht jährlich vorgenommen wird, sondern erst nach einem gewissen Zeitraum. Am wahrscheinlichsten erscheint derzeit aber eine Lösung, die nicht jeden Beitragszahler direkt betrifft: Mögliche Mehreinnahmen könnten auch genutzt werden, um Unternehmen bei der Beitragszahlung zu entlasten, was die Länder bereits in Aussicht gestellt haben.

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Unternehmen zahlen gestaffelte Haushaltsabgabe

Denn die Haushaltsabgabe sorgt bei Unternehmen und in der Wirtschaft für Diskussionen. "Der vorgesehene Pauschalbeitrag anstelle der gerätebezogenen Rundfunkgebühr bürdet den mittelständischen Betrieben massive zusätzliche Kosten auf", hatte der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) in einem offenen Brief an die Ministerpräsidenten erklärt und scharfe Kritik an dem Gebührenmodell geübt. Fest steht: Für Unternehmen wird die Haushaltsabgabe gestaffelt. Nach Angaben der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt fallen bei dem neuen Gebührenmodell 90 Prozent der Betriebe in die beiden untersten Beitragsstufen und zahlen deshalb nur ein Drittel oder einen Beitrag pro Betriebsstätte. Für das erste Fahrzeug an Betriebsstätten gibt es eine Beitragsfreiheit.

Rundfunkgebühren bleiben bis 2015 stabil

Bis zur ersten möglichen Rückzahlung an alle Beitragszahler wird etwas ohnehin noch dauern. Der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck (SPD) hatte bereits nach der Sitzung der Regierungschefs im Oktober angekündigt, dass die Gebühr auch nach ihrer Reform bis mindestens 2015 stabil bei monatlich 17,98 Euro bleiben soll. Danach wird die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradio neu ermitteln. Böhmer schloss nicht aus, dass es Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht geben könnte. Und vielleicht wird die Haushaltsabgabe dann doch zugunsten der Beitragszahler gesenkt.


Quelle: dpa , dapd , t-online.de

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