23.06.2009, 15:57 Uhr | AP, AFP
Bei Sharehosting-Diensten wie Rapidshare können Nutzer Dateien ablegen und teilen. (Screenshot: t-online.de)Im Kampf mit der Musikbranche hat die große Szene der Raubkopierer im Internet einen schweren Rückschlag einstecken müssen: Das Landgericht Hamburg verbot dem bei Filesharern beliebten Online-Speicherdienst Rapidshare.com, etwa 5.000 Lieder im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Rapidshare AG kündigte Berufung an.
Die Musikbranche feierte das Urteil am Dienstag als Durchbruch. Wie die Urheberrechte-Gesellschaft GEMA in München erklärte, ist Rapidshare laut Urteil "selbst dafür verantwortlich, dass eine Veröffentlichung der betreffenden Musikwerke über seine Plattform in Zukunft nicht mehr erfolgt".
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Zugleich habe das Gericht festgestellt, dass die von Rapidshare und ähnlichen Portalen getroffenen Maßnahmen gegen Online-Piraterie ungenügend seien. Denn die Kontrolle der gespeicherten Dateien sei technisch durchaus möglich. Die GEMA könne "gezielt rechtsverletzende Inhalte auf einem Dienst finden". Deshalb gebe es keinen Grund, "warum der Betreiber dazu nicht auch in der Lage sein sollte". Betreiber sogenannter Sharehosting-Dienste müssen dem Urteil zufolge wirksame und umfangreiche Maßnahmen zum Schutz von Urheberrechten ergreifen.
Das Argument, eine Kontrolle der Daten sei technisch nicht möglich, sei laut Rechtsprechung nur vorgeschoben. Die "fortlaufende und aufwendige" Kontrolle durch den Rechteinhaber sei damit nicht mehr notwendig. GEMA-Chef Harald Heker sprach von einem "Meilenstein im Kampf gegen die illegale Nutzung von Musikwerken im Internet". Der Streitwert von 24 Millionen Euro sei eine ganz neue Dimension.
Rapidshare-Sprecherin Katharina Scheid sagte: "Wir haben verloren." Aber sie fügte hinzu: "Wir gehen in die nächste Instanz." Vorstand Bobby Chang sagte in Cham im Schweizer Kanton Zug, die Gerichte urteilten sehr unterschiedlich. So habe das Oberlandesgericht Köln 2007 festgestellt, dass Rapidshare seinen Pflichten hinreichend nachkomme. Ein weiteres Verfahren laufe noch in Düsseldorf.
Rapidshare gilt als einer der größten Speicherplatz-Anbieter und ist nach eigenen Angaben eines der zwölf meistbesuchten Internet-Angebote der Welt. Kunden können dort Filme, Musik oder andere Dateien in eine Art Postfach kopieren und anderen den Zugang dazu ermöglichen. Wird der Link für urheberrechtlich geschützte Werke in einem Internet-Forum veröffentlicht und damit unzähligen Raubkopierern der Zugang eröffnet, ist das illegal. Welche Gefahren beim Filesharing außer hohen Strafen, Abmahnungen und sogar Trojanerangriffe zeigt das umfangreiche Themenspecial Filesharing - alles kostenlos? im Computer Insider.
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