15.12.2008, 10:55 Uhr | AP, dpa
Ein Russe will das Markenrecht für Smileys. (Quelle: dpa)Ein russischer Geschäftsmann hat vergeblich versucht, das international gebräuchliche Zeichen für ein augenzwinkerndes Lächeln markenrechtlich schützen lassen. Das Patentamt in Moskau lehnte den Antrag des Managers Oleg Teterin mit dem Hinweis ab, das bekannte Smiley-Symbol ;-) könne nicht als Warenzeichen eingetragen werden.
Oleg Teterin, Chef des in der Mobilfunkwerbung tätigen Unternehmens Superfone, ist mit seinem Versuch gescheitert, sich das international gebräuchliche Smiley-Zeichen markenrechtlich schützen lassen. Das sagte ein Sprecher der Behörde am Freitag der staatlichen Agentur RIA Nowosti.
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Teterin wollte mit einer Registrierung zum Beispiel der Zeichenfolge; -) (Augenzwinkern), die weltweit in E-Mails und SMS-Nachrichten verwendet wird, künftig von Unternehmen Lizenzgebühr kassieren. Der Sprecher des Patentamtes sagte jedoch, bei dem Smiley handele es sich um ein "allgemeingültiges Symbol", auf das ein Einzelner keinen Anspruch erheben könne. Somit sei die Zeichenfolge ein Warenzeichen und könne auch nicht als solches eingetragen werden.
Manager Teterin hatte am Donnerstag erklärt, er beanspruche das Markenrecht an diesem Emoticon. Allerdings wolle er die Lizenzgebühr nur von Unternehmen kassieren, nicht von Privatleuten. Teterin ging noch weiter: Da ähnliche Smileys wie die Zeichenfolge :-) kaum von seinem Markenzeichen zu unterscheiden seien, könnte deren Verwendung ebenfalls seine Ansprüche tangieren, sagte er.
Andere russische Internet-Unternehmer reagierten auf den Vorstoß mit einem klaren >:( - dem Zeichen für verwunderte bis wütende Verärgerung. Man stelle sich nur vor, dass der nächste clevere Geschäftsmann die Markenrechte für die 33 Buchstaben des russischen Alphabets erwerbe, sagte Alexander Manis, Direktor einer Breitband-Internetfirma dem Fernsehsender NTW und fügte hinzu: "Das ist absurd."
AP, dpa
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