06.10.2010, 12:50 Uhr | Christian Fenselau
Passwort nicht verraten - 16 Wochen Haft für 19-jährigen Briten (Symbolbild: dpa) (Quelle: dpa)
Ein 19-jähriger Brite muss für 16 Wochen in Beugehaft, weil er sich geweigert hatte, das Passwort für seinen Computer preiszugeben, berichtet BBC News. Gegen den Teenager wird wegen Kinderpornografie ermittelt. Als Beweismaterial hat die Polizei den Computer des Verdächtigen beschlagnahmt, kann aber aufgrund des Passwortschutzes nicht auf die Daten zurückgreifen. Bislang scheiterten die Versuche, das Passwort zu knacken.
Seit Mai 2009 ermittelt die Polizei gegen den 19-Jährigen – sie vermutet belastendes Material auf dessen PC, den sie daraufhin beschlagnahmte. Die Daten sind jedoch verschlüsselt – der aus Liverpool stammende Verdächtige sicherte sie mit einer 50 Zeichen langen Passwortphrase. Da er sich weigert, das Passwort preiszugeben, wurde er am Montag für 16 Wochen in Beugehaft genommen. Die Polizei ist auf die Kooperation des 19-Jährigen angewiesen, denn ein derartig langes Passwort zu knacken, ist je nach ursprünglich eingesetzter Verschlüsselungssoftware kaum möglich.
Das britische Telekommunikationsgesetz RIPA (Regulation of Investigatory Powers Act 2000) erlaubt es, Verdächtige bis zu einem Jahr zu inhaftieren, die sich weigern, Passwörter zu Beweiszwecken zu verraten. Verdächtige sollen nicht in der Lage sein, sich einer Strafe zu entziehen, falls sie digitale Beweismittel durch Verschlüsselung unzugänglich machen. "Dieses Rechtsmittel ist eine unmissverständliche Botschaft an alle, die ihre kriminellen Aktivitäten verschleiern wollen wie in diesem Fall", erklärte ein Polizeisprecher.
In Deutschland kann ein Verdächtiger selbst nicht in Beugehaft genommen werden, da er das Recht hat, die Aussage zu verweigern. Im Rahmen von Ermittlungen ist dagegen eine Untersuchungshaft möglich, sofern ein dringender Tatverdacht vorliegt. Gegen Zeugen gibt es dagegen in Deutschland auch das Rechtsmittel der Beugehaft, sofern der Betreffende kein Zeugnisverweigerungsrecht genießt – so etwa, wenn mit dem Verdächtigen verwandt oder verschwägert ist.
Christian Fenselau
ich schrieb:
am 6. Oktober 2010 um 19:41:20
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knast
ab in den knast
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Mj. Tom schrieb:
am 6. Oktober 2010 um 19:40:37
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Beugehaft
muß sofort in Deutschland eingeführt werden. Als erste Frau Merkel bis sie die Bilder von der Bespitzelung von Havemann freigibt,
als IM Erika. Der größte Teil unserer Volksvertreter und Ministerinangestellten würde sich dort wiederfinden.
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ppro schrieb:
am 6. Oktober 2010 um 19:19:00
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eigenverschuldung
an alle,die etwas daran auszusetzen haben,dass das "angeblich" ein einschnitt in die privatsphäre sei oder gegen
menschenrechte, ihr habt wahrscheinlich alle leichem im keller,denn wer diese nicht hat, der wird auch in diesen situationen einsehen,dass er zur mithilfe verpflichtet ist (gängiges gesetz überall, bis auf GER)! er ist schuldig,sonst würde er das passwort verraten,aber auf kinderpornographie gibts 5 jahre,so gerade einmal max. 1jahr.schämt euch alle,die die dieses verhalten gutheißen!
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