14.12.2009, 09:27 Uhr | t-online.de
Suche nach Outlets führt auf Abzock-Seiten (Bild: www.outlets.de)
Neuer Ärger um Outlets.de: Mit der Androhung eines negativen Schufa-Eintrags versuchen die Abzocker hinter dem Online-Fabrikverkauf nun, die Opfer ihrer Abo-Masche zum Zahlen der ungerechtfertigten Rechnungen zu bewegen. Aber nicht nur Outlets.de setzt die Schufa als Druckmittel ein. Auch zahlreiche weitere sind auf den Geschmack gekommen und treiben ihre Forderungen mit dieser Einschüchterungstaktik ein – dabei ist die Drohung unzulässig.
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Wer im Internet nach "Outlet" oder "Fabrikverkauf" sucht, landet schnell bei Angeboten mit dubiosem Hintergrund. Dort behaupten die Abzocker, unzählige Adressen für billige Einkäufe mit Einsparmöglichkeiten von bis zu 80 Prozent anzubieten. Für die Informationen ist jedoch eine Registrierung nötig, mit der die Opfer unwissentlich ein Abonnement abschließen. Die Verbraucherzentralen warnen ausdrücklich vor diesen Abo-Fallen und raten Opfern dringend davon ab, die Rechnungen zu bezahlen.
Weil aber immer mehr Menschen auf diesen Rat hören und auch bei Briefen von Inkasso-Unternehmen die unzulässigen Rechnungen nicht mehr bezahlen, verlegen sich die Abo-Abzocker auf neue Druckmittel. Deshalb drohen die Abzocker nun verstärkt mit einem negativen Schufa-Eintrag, sollten die Opfer nicht zahlen. In vielen Fällen wirkt diese Drohung: Ein Schufa-Eintrag ist nur schwer wieder zu tilgen und kann schwerwiegende Folgen für Kreditanträge oder Finanzierungskäufe haben.
Dabei ist die Drohung mit einem negativen Schufa-Eintrag völlig unzulässig. Das hat nun das Amtsgericht Halle entschieden, nachdem sich ein Opfer gegen die Erpresser-Taktik zur Wehr gesetzt hatte. Das Gericht untersagte der IContent GmbH per einstweiliger Verfügung, über das Opfer einen Eintrag bei der Schufa oder anderen Wirtschafts-Auskunfteien zu veranlassen (AZ 105 C 4636/09). Das Unternehmen steckt unter anderem hinter dem Angebot Outlets.de. Sollte IContent gegen die einstweilige Verfügung verstoßen, droht den Abo-Abzockern die Zahlung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro.
"Schon die Androhung eines Schufa-Eintrages bei einer bestrittenen Forderung ist rechtswidrig", teilte Rechtsanwalt Peter Knöppel nach dem Urteil mit. Der Anwalt hatte das Opfer in der Auseinandersetzung mit IContent vertreten. Außerdem könne die Drohung möglicherweise auch strafrechtlich als "Drohung und Verleumdung" gewertet werden, heißt es in der Mitteilung weiter. Opfer von Abo-Abzockern sollten deshalb auch bei solchen Einschüchterungsversuchen standhaft bleiben und sich gegen die Zahlung unzulässiger Forderungen wehren. Im Zweifel sollten Opfer stets Rat bei einer Verbraucherzentrale suchen oder sich direkt anwaltlich beraten lassen.
Grundsätzlich sollten Verbraucher aber von vornherein auf der Hut sein vor unseriösen Angeboten im Netz. Seien Sie skeptisch, sobald für Informationen eine Registrierung mit Namen und Adresse vorausgesetzt wird. Lesen Sie die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unbedingt vollständig durch. Sie können sich von vornherein vor solchen Anbietern zu schützen, indem Sie die Browser-Erweiterung WOT (Web of Trust) installieren. WOT zeigt in Ampelfarben, ob die Internet-Links vertrauenswürdig sind. So ist einem grünen Symbol zu trauen, bei Rot handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen unseriösen Anbieter.
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