21.05.2010, 09:22 Uhr | t-online.de
Abo-Abzocker hinter opendownload.de wollen doppelt abkassieren. (Foto: t-online.de) (Quelle: t-online.de)
Zahlreiche Opfer von Abo-Abzockern erhalten derzeit ein zweites Mal Post von den zwielichtigen Anbietern, in der sie ein zweites Mal zur Kasse gebeten werden. Das berichtet die private Initiative Computerbetrug.de. Die meisten Angeschriebenen hatten schon einmal eine der undurchsichtigen Rechnungen bezahlt. Die Abzocker setzen daher darauf, auch ein zweites Mal erfolgreich sein zu können. Dabei sollten die Opfer auf keinen Fall denselben Fehler ein zweites Mal begehen und zahlen – denn sie genießen höchstrichterliche Unterstützung.
Insbesondere Opfer der zwielichtigen Software-Download-Seite opendownload.de erhalten derzeit Post, in der sie zur Zahlung einer Folgerechnung aufgefordert werden. Sie hatten über opendownload.de eigentlich kostenlose Software heruntergeladen und eine dafür durch den Dienst widerrechtlich ausgestellte Rechnung in Höhe von 96 Euro unvorsichtigerweise bezahlt. Weil dieses so abgeschlossene Download-Abonnement jedoch eine Laufzeit von zwei Jahren haben soll, will opendownload nun auch das Geld für das zweite Jahr einstreichen. In den Schreiben heißt es, dass die Angeschriebenen mit der Zahlung der ersten Rechnung die Forderung anerkannt hätten und deshalb nun auch zur Zahlung der zweiten Rechnung verpflichtet seien.
Nach Informationen von computerbetrug.de stimmt das jedoch so nicht. In einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2008 heißt es: "Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung" (Urteil vom 11.11.2008, AZ VIII ZR 265/07). Nur weil jemand eine Rechnung einmal bezahlt hat, heißt das noch nicht, dass er die Forderung auch juristisch akzeptiert hat. Wer eine solche zweite Rechnung erhält sollte also keinesfalls zahlen, sondern statt dessen Rat bei einem Rechtsanwalt suchen.
Auf opendownload.de werden Programme zum kostenlosen Download angeboten. Doch wer diese herunterladen möchte, muss sich als Mitglied auf der Internet-Seite anmelden. Wer das tut erhält eine Rechnung für ein angeblich abgeschlossenes Abonnement für 96 Euro pro Jahr. Die Software, die auf der Seite gesammelt angeboten wird, gibt es im Internet vollkommen kostenlos, die Abo-Gebühr begründen die Betreiber mit der redaktionellen Pflege der Seite und Software-Empfehlungen. Der Kunde soll hier also eine Pauschale für Downloads bezahlen, die er bei allen seriösen Seiten wie etwa Softwareload gänzlich kostenlos erhält. Nach Ansicht von Verbraucherschützern sind solche angebliche eingegangenen Verträge jedoch gegenstandslos, Opfer sollten Rechnungen keinesfalls bezahlen.
Sie können sich aktiv gegen Abo-Fallen und ähnliche Abzocker schützen. Zum einen beispielsweise mit der Browser-ErweiterungWOT, die vor bekannten Abofallen und weiteren Internet-Gefahren warnt. Vor allem aber indem Sie skeptisch bleiben. Schauen Sie sich eine Webseite gründlich an und lesen Sie das Kleingedruckte, bevor Sie sich irgendwo registrieren. Schauen Sie auch mal ins Impressum und die AGB einer Seite. Hat der Betreiber einen deutschen Firmensitz? Oder verbirgt er sich irgendwo im Ausland, wo der Firmensitz außerhalb deutscher Verbraucherschutzgesetze liegt? Zu einem Betrug gehören immer zwei: Der Betrüger und der, der darauf reinfällt. Eine gesunde Skepsis kann Sie bereits vor einem Großteil der Abzockerseiten schützen. Im PDF-Download Vorsicht, Internetfallen! erfahren Sie, wie Sie sich vor Internetbetrügern schützen und wie Sie sich gegen diese wehren können.
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Hajo 45 schrieb:
am 23. Juni 2010 um 10:40:56
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Abzocker
Einfach nicht bezahlen.Zum gerichtlichen Mahnverfahren lassen es diese Schmarotzer nicht kommen.Und wenn,kann man dann innerhalb von
14 Tagen unbegründeten Einspruch einlegen.
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reinfall schrieb:
am 23. Juni 2010 um 10:05:44
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Abzock-Anwalt
Der Abzocker-Anwalt Olaf Tank finanziert sich fast ausschließlich aus den genannten Abzock-Geschäften über opendownload.de.
Wer vielleicht einmal reingefallen ist auf diese Masche, sollte vorsorglich Widerspruch gegen die Forderung einlegen und danach alle Schreiben - auch von besagtem Anwalt - ignorieren. Erst wieder reagieren, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eingehen sollte: Dem auf jeden Fall widersprechen!
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JKWO schrieb:
am 22. Juni 2010 um 18:40:36
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Abzocken
da gehören einige Firmen dazu die senden Gewinnbriefe noch und nöcher mit Traumversprechen obwohl man das zurücksendet mit
vermerken darauf erhält man Musterbücher Altals usw. selbst wenn man diese zurückgehenläst
keinerlei reaktion jetzt kam eine Rechnung für ein Abo eine Firma die 60 Jahre auf dem deutschen Markt ist. Alles widerrufen klar
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