27.01.2010, 14:28 Uhr | Andreas Lerg
Opendownload.de verliert abermals vor Gericht. (Quelle: t-online.de)Der Betreiber von opendownload.de hat abermals vor Gericht verloren und muss einem Nutzer Schadenersatz zahlen. Das entschied das Landgericht Mannheim in einem abschließenden Berufungsverfahren und bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichtes Mannheim. Die umstrittene Internet-Seite bietet per Abonnement einen kostenpflichtigen Zugang zu Gratissoftware an. Über die Kosten wird nur unzureichend informiert
In den Augen der Content Services Ltd., Betreiber von opendownload.de, gehört es "zum allgemeinen Lebensrisiko, mit einem unberechtigten Anspruch konfrontiert zu werden". Deshalb wollte er den Schadenersatz nicht zahlen. Das Landgericht Mannheim vertritt jedoch eine andere Auffassung und bemängelt an der Aufmachung der Internet-Seite, dass der Nutzer selbst auf der Anmeldeseite nicht ohne weiteres über die anfallenden Kosten informiert werde. Zudem müsse der Betreiber nicht zuletzt durch die große Zahl an Verbraucherbeschwerden wissen, dass sein Angebot zumindest missverständlich sei. Ein Vertrag sei deshalb zwischen dem Kläger und dem beklagten Betreiber nicht zustande gekommen, da der Kläger von der Unentgeltlichkeit des Angebots ausging. Das Gericht lässt keine Revision des Urteils (Az. 10 S 53/09) mehr zu, womit dieses rechtgültig wird: opendownload.de muss zahlen.
Der Kläger fiel Anfang 2008 auf die Abofalle herein und bekam nach der Anmeldung prompt eine Rechnung. Er ignorierte die Rechnung und nutzte opendownload.de nicht mehr. Das brachte ihm Anfang 2009 ein Mahnschreiben vom Anwalt des Betreibers der Abofalle ein. Er beauftragte seinerseits einen Anwalt mit der erfolgreichen Abwehr der Forderung. Zusätzlich verlangte er vom Betreiber von opendownload.de die Anwaltsgebühren in Höhe von 46,41 Euro als Schadenersatz. Im erstinstanzliche Urteil hatte das Amtsgericht Mannheim ebenfalls zu Gunsten des Klägers entschieden. Diese Forderung konnte er jetzt mit der Entscheidung des Landgerichts Mannheim endgültig durchsetzen.
Auf opendownload.de werden Programme zum kostenlosen Download angeboten. Doch wer diese herunterladen möchte, muss sich als Mitglied auf der Internet-Seite anmelden und geht damit automatisch einen zweijährigen Abo-Vertrag in Höhe von acht Euro pro Monat, insgesamt 192 Euro ein. Der Hinweis, dass dieses Angebot kostenpflichtig ist, erfolgt erst auf der Anmeldeseite und das nicht gerade auffällig. Die Software, die auf der Seite gesammelt angeboten wird, gibt es im Internet vollkommen kostenlos. Die Abo-Gebühr wird mit der redaktionellen Pflege der Seite und Software-Empfehlungen begründet. Der Kunde soll hier also eine Pauschale für Downloads bezahlen, die er bei allen seriösen Seiten wie etwa Softwareload gänzlich kostenlos erhält.
Sie können sich aktiv gegen Abofallen und ähnliche Abzocker schützen. Zum einen beispielsweise mit der Browser-ErweiterungWOT, die vor bekannten Abofallen und weiteren Internet-Gefahren warnt. Vor allem aber indem Sie skeptisch bleiben. Schauen Sie sich eine Webseite gründlich an und lesen Sie das Kleingedruckte, bevor Sie sich irgendwo registrieren. Schauen Sie auch mal ins Impressum und die AGB einer Seite. Hat der Betreiber einen deutschen Firmensitz? Oder verbirgt er sich irgendwo im Ausland, wo der Firmensitz außerhalb deutscher Verbraucherschutzgesetze liegt? Zu einem Betrug gehören immer zwei: Der Betrüger und der, der darauf reinfällt. Eine gesunde Skepsis kann Sie bereits vor einem Großteil der Abzockerseiten schützen. Im PDF-Download Vorsicht, Internetfallen! erfahren Sie, wie Sie sich vor Internetbetrügern schützen und wie Sie sich gegen diese wehren können.
Andreas Lerg
Dieter Juran schrieb:
am 29. Januar 2010 um 12:53:50
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Abzocke
Nicht nur im Internet wird versucht abzuzocken. Als meine Mutter in einem Pflegeheim verstarb, erdreistete sich zwei Jahre später
!!! eine Winkeladvokatin, von mir als Erben rund € 2.000.- zu fordern, so spät, weil meine Adresse nicht bekannt war...... Die lag dem Pflegeheim aber vor..... Da dies für mich Erstinfo war, habe ich mir beim AG einen Titel geholt und das Thema war erledigt. Wie heißt es so schön, man kann es ja mal versuchen....
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