04.07.2008, 12:12 Uhr | Christoph Schmidt
Banken haften künftig für den Missbrauch beim Online-Banking.Computernutzer können aufatmen: Wer seinen Rechner mit Antivirensoftware absichert, haftet nicht für den Kontoklau durch Onlinekriminelle. Das geht aus einem bisher unveröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Wiesloch hervor. Wie die FAZ berichtet, müssen Banken im Fall des Missbrauchs von Online-Banking durch Cybergangster künftig die Haftung übernehmen. Bislang blieben Betroffene auf ihrem Schaden sitzen.
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Mit dem Urteil stärkt das Gericht die Rechte von Bankkunden. Wie es in der Entscheidung heißt, trage die Bank das "Fälschungsrisiko eines Überweisungsauftrages." Sollte sich diese Linie in weiteren Verfahren durchsetzen, müssten Banken künftig bei Diebstahl und Missbrauch der Zugangsdaten zum Online-Banking haften. Entscheidend ist hierfür, dass der betroffene Nutzer seiner Sorgfaltspflicht nachkommt und ein Antivirenprogramm auf seinem Rechner einsetzt.
Onlinekriminelle erbeuten über 4000 Euro
Onlinekriminelle hatten in dem aktuellen Fall mit Hilfe des Online-Bankings einem kaufmännischen Angestellten über 4000 Euro geklaut. Als dieser den Diebstahl bemerkte, wollte seine Bank die Abbuchung nicht rückgängig machen. Die Begründung: Der Geschädigte hätte das Geld schließlich selbst überweisen können. Daneben pochte die Bank auf Hinweise zur Sicherheit beim Online-Banking, die sie im Internet veröffentlichte. Der Kunde klagte daraufhin.
Schädlinge spionierten Zugangsdaten aus
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die betrügerische Überweisung mit Hilfe von Schadsoftware zustande kam. Die Ehefrau des Geschädigten hatte vor Gericht ausgesagt, bei einer Transaktion sei eine Transaktionsnummer plötzlich verschwunden gekommen, wobei der Bildschirm mehrmals schwarz geworden sei. Ein Gutachter entdeckte auf dem Rechner 14 Schädlinge, die sich für den digitalen Raubzug verantwortlich zeichneten. Bei einem solchen Raubzug schleusen Angreifer Trojaner und andere Schädlinge in Computersysteme ein, um Zugangsdaten zum Online-Banking auszuspionieren. Mit Hilfe dieser Daten plündern sie dann die Konten ihrer Opfer und schleusen das Geld über anonyme Geld-Transferdienste wie Western Union ins Ausland.
Banken können das Risiko nicht abwälzen
Der Richter hob hervor, dass der Geschädigte seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen sei, indem er ein Antivirenprogramm sowie eine Firewall zum Schutz seiner Daten einsetzte. Viel mehr kann man von einem Anwender wohl nicht verlangen. Zudem betonte der Richter, dass Banken nicht das gesamte Risiko des Online-Bankings auf den Kunden abwälzen könnten. Zumal sparten die Banken durch den Einsatz der digitalen Technik Personalkosten (Az.: 4 C 57/08). Für den entstandenen Schaden muss nun die Bank aufkommen.
Banken brauchen neue Sicherheitsvorkehrungen
Für die Banken brechen nun neue Zeiten an. Rechtsanwalt Stefan Schilling, der den Betroffenen vor Gericht vertrat, sagte gegenüber Spiegel Online: "Die Banken werden sich neue Sicherheitsvorkehrungen überlegen müssen." So dürfe dem Kunden keine höhere Sorgfaltspflicht auferlegt werden als die der Banken.
Antivirensoftware einsetzen
Sollte das Urteil Schule machen, können Sie sich vor Schäden durch Hackerattacken gut absichern. Installieren Sie die empfohlenen Sicherheitsprogramme. Wichtig ist vor allem ein aktueller Virenschutz sowie eine Firewall, die Ihren PC vor ungebetenen Eindringlingen absichert. Achten Sie zudem darauf, nicht nur den Virenschutz aktuell zu halten, sondern zusätzlich Software zum Aufspüren von Spyware und Rootkits auf dem PC zu installieren.
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Christoph Schmidt
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