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Online-Einkäufer künftig europaweit besser geschützt

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Online-Einkäufer künftig europaweit besser geschützt

25.06.2012, 11:00 Uhr | afp

Europas Konsumenten werden beim Online-Einkauf künftig besser geschützt (Bild: imago)

Europas Konsumenten werden beim Online-Einkauf künftig besser geschützt (Bild: imago)

Das EU-Parlament verabschiedete eine neue Verbraucherschutz-Richtlinie. Online-Händler werden künftig zu klaren Angaben über den vollständigen Preis und der Verfügbarkeit der Ware verpflichtet. Außerdem wird für den Internet-Handel ein EU-weites Widerrufsrecht von 14 Tagen eingeführt. Dadurch sollen Online-Käufer in ganz Europa besser geschützt werden.

Europas Verbraucher sollen künftig bei Einkäufen im Internet besser geschützt werden. Das Europaparlament verabschiedete am Donnerstag nach langem Tauziehen eine neue Verbraucherschutzrichtlinie, die für Bestellungen im Internet strengere Regeln vorsieht. In Deutschland sollen die Vorschriften nach dem Willen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) schnell in ein neues Gesetz gegossen werden.

Klare Angaben zum Preis und Verfügbarkeit

Online-Händler werden nach der EU-Richtlinie künftig zu klaren Angaben über den vollständigen Preis, die Ware und ihre Erreichbarkeit verpflichtet. Die sogenannte Buttonlösung sieht zudem vor, dass Verbraucher per Knopfdruck bestätigen, dass sie eine Dienstleistung - etwa ein Abonnement oder eine Ware - bestellen. Außerdem wird für den Internet-Handel sowie für Haustürgeschäfte ein EU-weites Widerrufsrecht von 14 Tagen eingeführt. Verbraucher müssen genau über ihr Widerrufsrecht informiert werden.

"Mehr Rechte und Sicherheit" beim Online-Shopping

Die neue EU-Richtlinie schaffe "mehr Rechte und Sicherheit" besonders im grenzüberschreitenden Online-Shopping, erklärte der binnenmarktpolitische Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, Andreas Schwab (CDU). Auch die europäischen Grünen begrüßten den nach langem Tauziehen erzielten Kompromiss als "echte Verbesserung für die europäischen Verbraucher". Die EU-Staaten müssen die Neuregelung bis spätestens Ende 2013 in nationales Recht umsetzen - sie können dies aber auch früher tun.

Schutz vor Kostenfallen

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte die Entscheidung. Die europäische Richtlinie biete "wirksamen Schutz vor Kostenfallen", erklärte die Ministerin in Berlin. Verbraucher seien künftig nur zur Zahlung verpflichtet, wenn der Bestellbutton unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweise. "Unseriösen Geschäftsmodellen wird mit der Neuregelung der Boden entzogen", erklärte Leutheusser-Schnarrenberger mit Blick auf vermeintlich kostenlose Internet-Angebote, denen oft doch eine Rechnung folgt.

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Kosten für europaweite Rücksendungen tragen Käufer

Zurückhaltender äußerte sich Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Trotz der Fortschritte für Verbraucher sei die neue Richtlinie auch mit Kompromissen verbunden, erklärte die Ministerin in Berlin. So könnten Unternehmer nach der Entscheidung der EU-Staaten die Kosten für Rücksendungen der Waren vermehrt auf den Käufer umlegen. "Hier hoffe ich, dass ein Großteil der deutschen Wirtschaft die derzeit verbreitete Praxis der kostenlosen Rücksendung beibehalten wird."

Der Gesetzentwurf, mit dem die Einführung der Buttonlösung auch hierzulande umgesetzt werden soll, befindet sich laut Leutheusser-Schnarrenberger in der Schlussabstimmung. Das Kabinett soll nach ihren Angaben "schnell" darüber entscheiden.


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Quelle: AFP

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Kommentare (5)

zum Forum

Thema: "Online-Einkäufer künftig europaweit besser geschützt"

Internet Händler schrieb: am 26. Juni 2011 um 22:37:55
(4) (0) Online Einkäufe
Meine Firma (Familenbetrieb) verkauft seit 75 Jahren über den Versandhandel, ich weiß nicht was das beharren auf 14 Tage
Widerruf soll. Darf ich die Ware erst nach 14 Tagen versenden? Verfügbarkeit der Ware: In jedem Laden wird ein großer Teil auf Bestellung verkauft, muß also erst vom Fachhändler besorgt werden (siehe Buchhandel), wie sieht den hier diese angebliche Verfügbarkeit aus? Als betroffener Händler verlange ich mehr Schutz vor unseriösen Kunden, dann bräuchten wir keine Vorkasse!
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Didi schrieb: am 24. Juni 2011 um 16:34:50
(0) (0) Verbraucherschutz
Im Laden kann ich an- und ausprobieren. Das kann ich ja nun online schlecht. Darum ist das Rücksenderecht i.O. Wenn es
sich für die Händler nicht lohnen würde, würde es auch keinen Onlinehandel geben. Da Online nun mal Online ist und nicht begrenzt, ist die einheitliche EU-Regelung hier mal gut.
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Ilse schrieb: am 24. Juni 2011 um 12:28:38
(1) (1) Online Einkäufe
Das mit der Verfügbarkeit ist Parlamentarischer Langweiler Hirnriss, was den Kunden die Verfügbarkeit die Lagerbestände
zu interessieren??? Ist alles ausverkauft wird der Verkäufer mit Sicherheit eine Bestellung auf seiner Side oder per Mail ablehnen.
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