09.11.2010, 09:00 Uhr | Sascha Plischke
Urteil: eBay soll betrogenem Nutzer Schadenersatz zahlen (Foto: dpa). (Quelle: dpa)
Das Online-Auktionshaus eBay muss einem betrogenen Nutzer insgesamt 16.000 Euro Schadenersatz zahlen. Das hat jetzt ein österreichisches Gericht entschieden. Der eBay-Nutzer war auf einen Goldhändler hereingefallen, der Barren des Edelmetalls zu günstigen Preisen über die Internet-Plattform verkauft hatte. Die Ware wurde jedoch nie geliefert. Das Wiener Oberlandesgericht machte eBay für den Schaden haftbar (Az: 1 R 182/10g). Grund: eBay habe von den Geschäftspraktiken des Goldhändlers gewusst und dennoch nichts unternommen. Rechtsanwälte glauben, dass dieses Urteil auch für Deutschland Signalwirkung haben könnte.
Der Nutzer hatte gegen eBay geklagt, weil der Konzern nach Recherchen des Verbraucherschutz-Portals "Falle Internet" trotz besseren Wissens nichts gegen den Goldhändler unternommen haben soll. Der deutsche Händler war als "Platin Powerseller" gekennzeichnet und seit 2003 gewerblich auf eBay tätig. Der Kläger hatte auf die positiven Nutzerbewertungen, die lange Aktivität des Händlers auf eBay und nicht zuletzt auf die Aufsichtsfunktion des Online-Auktionshauses vertraut und im Jahr 2007 Gold im Wert von 16.000 Euro erworben. Der Händler aber blieb die Lieferung schuldig.
Der Händler hatte vor allem Goldbarren verkauft und dabei offenbar besonders knapp kalkuliert: Der Preis für das Barrengold lag zum Teil deutlich unter dem jeweils aktuellen Marktpreis für das Edelmetall. Das sicherte dem Unternehmen einen hohen Umsatz, brachte es jedoch offenbar auch in finanzielle Schwierigkeiten. Nach und nach beschwerten sich Kunden, dass ihr bestelltes Gold erst sehr spät geliefert werde, oft mit monatelanger Verzögerung. Damit erregte der Händler bereits die Aufmerksamkeit der Verbraucherschützer von "Falle Internet". Der Verdacht: Mit dem Geld neuer Kunden kaufte der Händler das Gold, auf das andere Kunden schon lange warten. So lassen sich ohne Eigenkapital schnell hohe Umsätze erzielen. Problematisch wird es, wenn nicht mehr genügend Käufer nachkommen, um die schon bestellte Ware zu finanzieren.
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Vor genau einem solchen Kollaps will Verbraucherschützer Burkhard M. eBay wiederholt gewarnt haben. Die Aussage des eBay-Experten hatte maßgeblichen Anteil an der Verurteilung des Online-Auktionshauses. M. beschäftigt sich seit Jahren mit Betrugsdelikten auf eBay. Das Auktionshaus selbst hat ihm dafür eine Sonderstellung eingeräumt: Er kann anders als normale eBay-Nutzer direkt mit dem Sicherheitsteam des Unternehmens Kontakt aufnehmen, um vor mögliche Gefahren für die Nutzern des Auktionshauses zu warnen. Auch auf den Goldhändler will M. das Team aufmerksam gemacht haben. Geschehen sei jedoch nichts.
Das sah auch das Landesgericht St. Pölten als erwiesen an und verurteilte eBay dazu, den dem Kläger entstandenen Schaden zu ersetzen (Az: 4 Cg 144/08i) . Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Wien nun in der Berufung bestätigt. Das Auktionshaus habe die mehrfach belegten Warnungen des Verbraucherschützers "hartnäckig" ignoriert und keine der in den eigenen AGB festgelegten Sanktionsmaßnahmen gegen unzuverlässige Händler angewandt. Damit habe eBay die eigenen Sorgfaltspflichten verletzt und den Käufer "förmlich ins offene Messer laufen" lassen. Gegen das Urteil kann eBay noch Revision einlegen, kann dabei aber nur noch Verfahrensfehler geltend machen.
Rechtsanwälte schreiben dem Urteil auch für Deutschland eine Signalwirkung zu. So schreibt Thomas Stadler, IT-Fachanwalt und Experte für Gewerblichen Rechtsschutz, in seinem Blog, dass ein solches Urteil auch in Deutschland denkbar wäre. "Denn zwischen eBay und seinen registrierten Mitgliedern besteht ein Vertragsverhältnis. Und aus einem Vertrag resultiert grundsätzlich die Pflicht, auf die Rechtsgüter und Interessen der anderen Partei Rücksicht zu nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB)." Dafür ist jedoch eine minutiöse Dokumentation nötig, wie sie Verbraucherschützer M. den österreichischen Richtern liefern konnte. Zudem dürfte viele Nutzer das hohe Prozessrisiko abschrecken. Im österreichischen Fall beliefen sich die Gerichtskosten zuletzt auf knapp 8000 Euro. Die hätte der Kläger im Falle einer Niederlage selbst tragen müssen.
Sascha Plischke
Ferdy Fuchs schrieb:
am 29. Juni 2011 um 17:48:24
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Ebay
Weg mit Ebay dann ist Ruhe im Stall.
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Klaus schrieb:
am 29. Juni 2011 um 17:44:35
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Ebay
Was Käufer angeht wenn sie von vermeintlich seriösen Händlern abgezockt, belogen und betrogen werden geniessen sie bei Ebay keinen
wesentlichen Schutz. Anders sieht es da bei Verkäufern aus. Die bringen diesem Unternehmen " Ebay " Geld. Aber es ist auch nur noch eine Frage der Zeit, dann wird es dieses " Auktionshaus " nicht mehr geben. Selbiges ist schon längst überfällig. Hier wird mit den Betrügern symphatiesiert und nicht mit den Betrogenen !
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Klaus schrieb:
am 29. Juni 2011 um 17:35:46
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Ebay
Was heisst hier Rechtsanwälte glauben dass dieses Urteil Signalwirkung hat. Dieses Urteil muß Signalwirkung haben. Und was diese
Rechtsverdreher glauben oder nicht ist eh nicht relevant. Ein Teil deser " Herren Rechtsanwälte " gehört ja ab und an auch auf die Anklagebank.
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