01.06.2011, 09:20 Uhr | Andreas Lerg
Massenabmahnungen sind oft nicht zulässig, stellt das OLG Düsseldorf fest. (Quelle: imago)
Das Oberlandesgericht Köln entschärft Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen. Wenn der Rechteinhaber übertriebene Forderungen stellt, muss der Abgemahnte nicht zahlen. Damit könnten tausende Abmahnungen hinfällig sein.
Inhaber von Internetanschlüssen, über die Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, müssen nach dem aktuellen Urteil des Oberlandesgericht Köln (AZ. 6 W 30/11) nicht in jedem Fall Abmahngebühren bezahlen. Wenn der Rechteinhaber im Rahmen der Unterlassungsforderung übertrieben hohe Kosten geltend macht, kann das seinen Anspruch auf Kostenerstattung aufheben. Der Gerichtsbeschluss legt damit fest, dass die Unterlassungsforderung nicht wesentlich über die tatsächlich begangene Rechtsverletzung hinausgehen darf.
Im vor dem OLG Köln verhandelten Fall hatte ein Verlag geklagt, weil der Empfänger einer Unterlassungserklärung diese nicht unterschreiben und die Anwaltskosten nicht zahlen wollte. Die Unterlassungserklärung des Verlages enthielt die Aufforderung an den Abgemahnten, es zu unterlassen, “alle Werke" des Verlages zu verbreiten. Der Abgemahnte hatte aber nur ein einzelnen Werk des Verlages per Internet verbreitet. Das Gericht entschied den Fall zu Gunsten des Abgemahnten. Begründung: Eine Abmahnung ist nur dann rechtmäßig, wenn sie keine Formulierungen enthält, die Verbraucher von der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung abhalten könnten. Durch die viel zu weit gefasste Unterlassungserklärung hatte der Rechteinhaber den Abgemahnten tatsächlich von der Abgabe der Unterlassungserklärung abgehalten.
Wer eine Abmahnung erhält, sollte diese auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Nach der Entscheidung des OLG Köln könnten tausende Abmahnungen ebenfalls von zu weit gefasste Formulierungen betroffen sein. Dadurch könnten für die Abgemahnten die Pflicht zur Kostenerstattung hinfällig werden. Die Entscheidung des OLG Köln bedeutet jedoch nicht, dass Abmahnungen grundsätzlich ungültig sind.
Passwortdiebe und Kontoräuber: So schützen Sie sich vor Online-Kriminellen. zum Video
Andreas Lerg
fast Abgezockter schrieb:
am 19. April 2012 um 10:36:04
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Abmahnanwälte
Nur in Deutschland ist es üblich, dass Abmahnanwälte ihr Unwesen treiben können. Und das liegt einfach daran, dass es hier
eine feste Gebührenordnung für Anwälte gibt, die den Anwälten auf jeden Fall ihre saftigen Gebühren sichert. Und da die sich hier nach dem Streitwert richtet, sind diese miesen Abzocker immer auf der Gewinnerseite. Da hilft nur, diese Gebührenordnung ersatzlos zu kippen und den Anwälten ausschliesslich ein Erfolgshonorar zu genehmigen. So einfach können Lösungen sein!!!!
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Franz schrieb:
am 3. Juni 2011 um 05:06:56
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Abmahnungen
Sofern Abmahnungen sich auf geistigen Diebstahl beziehen und von der Höhe her im Rahmen bleiben, ist nichts dagegen einzuwenden.
Wer beim Klauen von Büchern oder DVDs im Laden erwischt wird, wird ja auch zu Recht bestraft. Die meisten Kommentare hier strotzen vor Scheinheiligkeit und Gehässigkeit. Soll man denn jeden Dieb machen lassen, was er will?
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Opfer schrieb:
am 2. Juni 2011 um 19:36:42
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AbzockAbmahnung
Dann bekam ich meine erste Abmahnung, da ich zu der Zeit im Urlaub (3000km weg) war und das auch belegen konnte war diese
hinfällig und wurde von den Abzockern sofort duch eine mir einem "korregierten" Datum ersetzt. Doch oh Pech, da war ich ebanfalls einwandfei belegbar nicht da (ebenfalls mehr als 2000km weg). Da kam eine weitere Abmahnung mit einhem "jetzt richigen" Datum. Da war ich aber nicht merh bei dem Anbieter, der in der Abmahnung steht. Das weden die Abzocker vor Geri
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