04.02.2009, 09:16 Uhr | Jens Müller
Eine der dubiosen Abofallen im Internet: Genealogie.de (Screenshot: t-online.de)Schwerer Rückschlag für einen vermeintlichen Abzocker-König: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen Betreiber von bekannten Abofallen im Internet verurteilt. Jetzt droht dem Abzocker, sämtliche mit den dubiosen Angeboten erzielten Gewinne abzugeben.
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Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verurteilte den Betreiber von Seiten wie gedichte-server.com und genealogie.de zur Unterlassung. Außerdem muss der Betreiber seine bislang mit den Internetangeboten erzielten Einnahmen offenlegen. Das berichtet das Internetmagazin heise.de. Die genannten Seiten wecken den Anschein, die Nutzung erfolge kostenlos. In Wahrheit schließt der Nutzer jedoch ein mehrmonatiges Abonnement ab.
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Dabei kann das neue Urteil richtungsweisend für weitere Entscheidungen werden. Denn erstmals sah ein deutsches Zivilgericht in dem Geschäftskonzept der Seitenbetreiber eine vorsätzliche Täuschung der Besucher. Das OLG Frankfurt erkannte es nicht als normales Verhalten an, dass ein Nutzer bewusst ein kostenpflichtiges Angebot nutzt, dessen Leistung und Umfang er vorher nicht prüfen kann.
Dem OLG zufolge verstieß der Beklagte, ein im Seitenimpressum genannter Vertreter der britischen Firma Net Content Ltd., gegen die Preisangabenverordnung und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Die Kosten für die Nutzung der Internetangebote wurden nicht ausreichend gekennzeichnet, sodass der Surfer "über die Entgeltlichkeit der angebotenen Dienstleistungen irregeführt" wurde. Ein Nutzer könne nicht damit rechnen, dass das Betätigen eines Eingabe-Buttons zum Abschluss eines mehrmonatigen Abonnements führt. Ein Sternchentext im unteren Bereich der Seite reicht laut Begründung des OLG Frankfurt nicht aus.
Nun will der Kläger, der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW), den Beklagten zur Offenlegung seiner erzielten Gewinne zwingen und ein Gewinnabschöpfungsverfahren einleiten. Wird diesem Verfahren stattgegeben, würden die Gewinne der deutschen Staatskasse zufließen. Allerdings ist dies heise.de zufolge alles andere als einfach: Im Impressum der Abzockseiten wird mittlerweile eine neue Firma genannt.
Die Browser-Erweiterung WOT entlarvt dubiose Webseiten (Bild: Softwareload)Eine sehr nützliche Hilfe, derart dubiose Internetseiten wie genealogie.de zu erkennen, bietet die kostenlose Browser-Erweiterung WOT (Web of Trust). Sobald Sie eine Webseite aufrufen, zeigt ein Ring neben der Adresszeile in Ampelfarben an, wie seriös das Angebot ist. Diese Einschätzung basiert auf den Bewertungen einen großen weltweiten WOT-Nutzerschaft und funktioniert sehr zuverlässig. Die Installation von WOT ist in jedem Fall empfehlenswert.
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Jens Müller
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