25.03.2011, 10:00 Uhr | Andreas Lerg
Betrüger zocken mit Schadenersatzforderung ab und drohen mit Strafanzeige. (Symbolbild: imago)
Neuer Abzockversuch: Massenhaft werden derzeit E-Mails versendet, die angeblich von einem Anwalt namens Olaf Kaltbrenner stammen und in denen der Empfänger aufgefordert wird, wegen illegaler Musikdownloads 100 Euro Schadenersatz zu zahlen. Doch dahinter stecken Online-Kriminelle, die schnell Kasse machen wollen.
Seit kurzem kursiert eine E-Mail mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie". Die Mail ist in typischem "Anwalts-Deutsch" verfasst und wirkt auf den ersten Blick authentisch. Die Betrüger fordern die Empfänger auf, 100 Euro Schadenersatz zu zahlen, um ein drohendes Ermittlungsverfahren zu vermeiden. Dem Empfänger wird vorgeworfen über eine Tauschbörse urheberrechtlich geschützte Musikstücke herunter und auch hochgeladen zu haben. Durch die Zahlung könne der Empfänger die weitere Strafverfolgung abwehren. Die Betrüger hoffen, dass ihre Opfer auf die Mail hereinfallen und den Betrag ohne zu Zögern bezahlen.
Der vermeintliche Anwalt gibt an, die Sony Music Entertainment Deutschland GmbH zu vertreten. Laut der Mail sei bereits eine Strafanzeige gestellt worden, auch ein entsprechendes Aktenzeichen wird genannt. Weiterhin warnt der Text vor hohen Schadenersatzforderungen und Gerichtskosten. Sinn und Zweck dieser ganzen Drohgebärden ist es, den Empfänger einzuschüchtern, damit er die 100 Euro bezahlt. Er soll schnell und unüberlegt zahlen, ohne zu prüfen, ob die Vorwürfe überhaupt zutreffen. Nach der Aufzählung der juristischen Konsequenzen bietet der vermeintliche Anwalt an: "Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir Ihnen, den Schadenersatzanspruch unseres Mandanten außergerichtlich zu lösen."
Dazu soll der Empfänger der Mail 100 Euro über einen der beiden Internet-Bezahldienste Ukash oder Paysafecard überweisen. Diesem Schlichtungsangebot schließt sich abermals die Drohung an, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werde, sollte der Empfänger nicht bezahlen. Aber spätestens die Zahlungsmethode sollte stutzig machen. Echte Anwälte würden kaum diese beiden Internet-Bezahldienste einsetzen, denn diese sind vor allem für Online-Shopping ausgelegt. Ein seriöser Anwalt würde herkömmliche Zahlungswege wie Banküberweisungen anbieten.
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Das die Mail nicht von besagtem Anwalt stammt, verrät auch die Absenderadresse buying8@rouschpak.com, die nichts mit einer Anwaltskanzlei zu tun hat. Außerdem wird die Sony Music Entertainment Deutschland GmbH laut der Internetseite ratgeberrecht.eu in Urheberrechtsfällen von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München vertreten. Die nächste Ungereimtheit steckt in der angegebenen IP-Adresse unter der die vermeintlichen Täter zur Tatzeit eingeloggt waren. Diese ist in allen E-Mails identisch (178.200.132.102) und das ist technisch unmöglich. Auch juristisch steckt die Mail voller Fehler, denn es fehlt jeglicher Bezug zum tatsächlichen Verstoß. So werden die konkreten Stücke, die der Empfänger der Mail getauscht haben soll, nicht genannt. Wer eine solche E-Mail bekommt, sollte auf keinen Fall bezahlen, sondern die E-Mail einfach ignorieren und löschen.
Andreas Lerg
arras schrieb:
am 16. Mai 2011 um 23:27:32
(2)
(0)
Falscher Anwalt
Wer eine solche E-Mail bekommt, sollte auf keinen Fall bezahlen, sondern die E-Mail einfach ignorieren und löschen.
Nee,
anzeigen wegen : Verdacht des versuchten Betrugs, Nötigung usw.
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muelleo schrieb:
am 13. April 2011 um 13:56:54
(2)
(0)
Anwalt
Vielleicht ist dieser Anwalt mit Namen Olaf Kaltbrenner auch der Anwalt mit dem Namen Olaf Tank aus Osnabrück der diese Abzocke schon
seit Jahren macht und schon oft vom Gericht angemahnt worden ist.
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piwutz schrieb:
am 13. April 2011 um 10:24:19
(3)
(0)
Anwaltabzocke
Es muss doch möglich sein, den Weg des Geldes zu verfolgen und dann im wahrsten Sinne des Wortes zuzuschlagen. Mit
juristischen Mätzchen kommt man solchen Gaunern nicht unter die Haut, mit mehr erprobten, uralten Methoden schon.
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