24.06.2010, 09:21 Uhr | t-online.de
Die geheime Welt der Raubkopierer: Piraten arbeiten in einer Parallelwelt (Symbolbild: t-online.de) (Quelle: t-online.de)
Ein deutscher Filmpirat ist in Österreich zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann hatte über das Internet gegen Gebühr Raubkopien zum Download angeboten. Seine Abonnenten soll der Verurteilte durch Beiträge in einschlägigen Foren gefunden haben. Aufgeflogen war das Angebot mit"anonymen, sicheren, schnellen und zuverlässigen" Downloads von Musik, Kinofilmen und TV-Serien nach einer anonymen Anzeige, die die privaten Piratenjäger der deutschen Gesellschaft zur von Urheberrechten (GVU) auf die Spur des Mannes gesetzt hatte.
Das Urteil fällte das Landesgericht für Strafsachen Wien am 22. Juni. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der deutsche Angeklagte eine so genannte Paybox betrieben hatte. Dabei handelt es sich um einen Internetserver, über den Raubkopien aktueller Filme, Musik-Alben und TV-Serien gegen Zahlung von Abogebühren heruntergeladen werden konnten. Die Verurteilung in Österreich wurde möglich, weil das Angebot auch an Kunden in der Alpenrepublik gerichtet war.
Der Angeklagte hatte seinen Download-Dienst professionell betrieben und sogar eine Preisstaffelung für Gelegenheits-Downloader und besonders aktive Nutzer angeboten. Ein Zugang mit beschränkter Download-Menge sollte demnach 15 Euro kosten, für unbegrenzte Downloads verlangte der Mann 20 Euro. Freigeschaltet wurde der Zugang nach Eingang der ersten Monatsgebühr auf ein deutsches Konto. Der Angeklagte griff dann direkt auf den PC seines Kunden zu und richtete die für den Download erforderliche Software ein.
Eine anonyme Anzeige an den österreichischen Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) brachte deutsche und österreichische Piratenjäger auf die Spur des Download-Dienstes. In Zusammenarbeit mit der GVU sammelten die Österreicher Beweise gegen den Beschuldigten. Über das angegebene Bankkonto ließ sich der Täter eindeutig identifizieren. Auf eine erste Abmahnung im März 2009 soll der Mann nicht reagiert haben, stellte aber sein illegales Angebot ein. Beim ersten Verhandlungstermin bestritt der Täter die Vorwürfe, konnte seine Aussagen allerdings nicht belegen und verwickelte sich in Widersprüche. Zum zweiten Verhandlungstermin erschien der Täter trotz Ladung nicht mehr und wurde in Abwesenheit verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Quelle: t-online.de
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