30.04.2010, 14:34 Uhr | Andreas Lerg
Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert die Facebook-Datenschutzbestimmungen. (Quelle: dpa)
Öko-Test straft Facebook, Google,Twitter und YouTube wegen teilweise gravierender Mängel in den Datenschutzbestimmungen ab. Auch viele andere Internet-Dienste werden kritisch beurteilt. Nur deutsche Dienste verdienen sich beim Datenschutz die Bestnoten.
Öko-Test hat die Datenschutzrichtlinien von neun führenden sozialen Netzen und Diensten wie Twitter, Amazon, eBay und Google geprüft. Oft werden wichtige Aspekte des deutschen Datenschutzrechts nicht beachtet. So speichern die Anbieter Daten, obwohl das für die Nutzung des Dienstes weder zweckdienlich noch erforderlich ist. Auch werde die Speicherung für den Nutzer nicht transparent gemacht. Dort wo das deutsche Gesetz die sparsame Datenspeicherung vorsieht, würden die Anbieter eher alle Informationen speichern, die sie bekommen können.
Die härteste Kritik erntete Facebook. Deren deutsche Datenschutzerklärung sei nur eine wörtliche und schwer lesbare Übersetzung der US-Regelung. Zudem sei das US-Datenschutzrecht eines der schwächsten der Welt. Öko-Test bemängelte, dass Facebook für Deutschland keine eigenen Regelungen definiert habe, die auf deutsches Recht eingehen. Aber auch die meisten anderen Dienste schnitten im Test schlecht ab. Amazon kam mit der Wertung "leicht verbesserungswürdig" und der Note Gut indes recht gut davon. Auch eBay wurde mit Gut bewertet.
Einzig die deutschen Dienste Xing, studiVZ und schülerVZ verbuchten im Test ein Sehr Gut für sich. Ihre Datenschutzerklärungen erfüllen durchgängig alle Vorgaben der deutschen Gesetze, da die Unternehmen ihren Sitz in Deutschland haben und damit diesen Gesetzen direkt unterliegen. Anders die Dienste mit Sitz im Ausland.
Diese unterschrieben das so genannte Safe Harbor-Abkommen, hielten sich aber keineswegs daran, kritisiert Öko-Test. Dieses Abkommen regelt, dass ausländische Firmen, die Daten europäischer Bürger im Ausland verarbeiten und speichern, die europäischen und damit auch deutsche Datenschutzbestimmungen beachten. Dazu schreibt Öko-Test in der Maiausgabe: "Ganz offenbar sind solche Verträge das Papier nicht wert, auf dem sie unterschrieben sind." Den aktuellen Test finden Sie in der Zeitschrift und online bei Öko-Test.
Andreas Lerg
HRW schrieb:
am 1. Mai 2010 um 00:48:37
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Datenschutz
Wenn ich heute einen Vertrag unterschreibe, habe ich mich daran zu halten. Wenn ich dann trotz meiner Unterschrift meine, ich
könnte machen was ich will, Hauptsache der Vertragspartner erfüllt seinen, ich aber nicht, dann ist das weitere eigenlich Sache der Justiz. Oder hat vielleich irgend jemand Lust zu Arbeiten und auf die vertraglich festgelegte Bezahlung dauerhaft zu verzichten? Vertrag ist Vertrag!!!
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