25.03.2011, 11:00 Uhr | Christian Fenselau
Im Internet hat ein Diebstahlopfer den Dieb bloßgestellt. Er entdeckte auf seinem gestohlenen Notebook ein Video des Täters und stellte es im Videoportal YouTube online. Das berichtet die Zeitung Sydney Morning Herald. Der Dieb hatte sich mit dem gestohlenen Computer beim Tanzen selbst gefilmt. Dieses Video blamiert seitdem den Dieb.
Der unrechtmäßige Besitzer des Notebooks überführte sich selbst, als er sich mit der eingebauten Webcam filmte, denn das Opfer hatte zuvor eine Software zu Backup-Zwecken installiert. Auf die Backups konnte er auch noch zugreifen, nachdem das Notebook schon in fremden Händen war und entdeckte das Video. Der Clip zeigt, wie der unrechtmäßige Besitzer des Notebooks vor der Kamera tanzt. Die Darstellung wirkt peinlich – genau das hatte der Bestohlene im Sinn, als er das kompromittierende Video ins Internet stellte. Titel des Clips: "Stiehl keine Computer von Leuten, die wissen, wie sie Computer benutzen." Damit bestrafte er den Dieb anders und wahrscheinlich härter, als dieser es sich vorher wohl vorstellen konnte.
Denn der Clip zeigte seine Wirkung: Inzwischen haben sich über 900.000 Internetnutzer das peinliche Tanz-Filmchen angesehen. Der Tänzer zeigte umgehend Reue, brachte das Diebesgut zur Polizei, schrieb dem rechtmäßigen Besitzer des Notebooks auf Facebook ein umfassendes Geständnis und bat um Entschuldigung. Sein wichtigstes Anliegen in dem Entschuldigungsschreiben war, dass der Bestohlene das Video wieder lösche. Doch die Bitte blieb bislang ungehört, der Clip ist nach wie vor abrufbar.
Der aktuelle Fall rief auch Ethiker auf den Plan. Es gehe hier nicht nur um die Bloßstellung des Diebs. Die damit verbundende kompromittierende Bekanntheit könne weitreichende Konsequenzen für den Dieb haben, der Gefilmte fürchtet um seinen Job und könnte Probleme bekommen, je wieder eine Anstellung zu finden. Der australische Ethiker Robert Sparrow stellt in Frage, dass der Bestohlene überhaupt berechtigt war, das Video zu hochzuladen. Unabhängig vom Diebstahl veröffentlichte er ein Video einer dritten Person, von der er nicht genau wissen konnte, ob es sich tatsächlich um den Täter handele.
Auch wenn der ursprüngliche Einsteller des Videos die Bitte erhört, dürfte die "Bestrafung" damit nicht beendet sein, denn die Diskussion dürfte für genügend Aufmerksamkeit gesorgt haben. Andere könnte den Clip kopiert haben und wären damit in der Lage, ihn weiter zu verbreiten. Die Strafe für den Dieb wäre somit "lebenslänglich" – auch ein möglicher Internet-Radiergummi könnte das kaum verhindern.
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Christian Fenselau
renesens schrieb:
am 25. Oktober 2011 um 00:26:25
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Video des Computerdiebes
Mein MacBook Pro wurde im August 2011 in Bilbao, Spanien aus dem Wagen geraubt. Nun habe ich auf dem Rechner
"Logmein" installiert, womit ich ihn fernsteuern kann. Heute Mittag ist es mir gelungen, die Kamera am gestohlenen rechner einzuschalten während der Dieb online war. Ich verfüge nun über ein Video, seine IP-Adresse, den Ort wo er sich aufhält und die logindaten.
Nun hätte ich natürlich Lust den Kerl auf YouTube zu setzen... bei der Polizei war ich schon.
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HM schrieb:
am 3. Juni 2011 um 16:16:40
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Verständlich
Das ein Video von einem selbst von einem gestohlenen Laptop ins Internet wandert, damit konnte sicherlich keiner rechnen. Aber
Dummheit schützt vor Strafe nicht. Denn, dass dadurch sein Job und Ansehen in Gefahr gerät hätte er durchaus wissen können. Und gerade weil er so dummdreist ist einen Laptop oder überhaupt irgendwas zu klauen hat er es verdient. So etwas ähnliches müsste auch mit diesen U-Bahn und Bahnhofsschlägern passieren. Einfach nur blamieren bis auf die Knochen.
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Stefan schrieb:
am 27. März 2011 um 12:15:56
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Richtig!
Der hat es richtig gemacht, das Video zu veröffentlichen. Nur sowas schreckt ab! Aber bei uns werden sogar bei Mördern und
Kinderschändern die Gesichter unkenntlich gemacht. Die Opfer werden von sensationsgeilen Bild-Zeitungsreportern und ebensolchen "Fernsehkommentatoren" traktiert.
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