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Navigationsgeräte mit Blitzerwarnung in der rechtlichen Grauzone

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Navigationsgeräte mit Blitzerwarnung in der rechtlichen Grauzone

29.06.2010, 14:51 Uhr | Banker35 (tb)/t-online.de

Navigationsgeräte

Navigationsgeräte (Quelle: t-online.de)

Eine bei vielen Autofahrern beliebte Funktion bei Navigationsgeräten ist die Warnung vor fest installierten so genannten Radarfallen. Generell funktionieren die meisten Navigationsgeräte mit Blitzerwarnung so, dass bekannte stationäre Radaranlagen zur Geschwindigkeitsmessung als so genannte POIs (Point of Interest) im Rahmen einer Zusatzsoftware auf das Navigationsgerät herunter geladen werden können. Die Radarfallen werden dann dem Nutzer rechtzeitig vorher angezeigt. Rechtlich sind diese Blitzerwarnungen jedoch sehr umstritten.

Blitzerwarnungen sind eine rechtliche Grauzone

Ob es um Warnungen vor mobilen Blitzanlagen im Radio geht oder um Navigationsgeräte mit Blitzerwarnung – generell wird sich in Deutschland auf diesem Gebiet in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Von polizeilicher Seite aus ist oftmals zu hören, dass jegliche Warnung vor Blitzanlagen, ob stationär oder mobil, rechtlich nicht zulässig wäre. Unterstützt wird diese Meinung zum Beispiel vom Paragraphen 23 der Straßenverkehrsordnung, in welchem es im Absatz 1b sinngemäß heißt, dass es einem Kraftfahrzeugführer nicht erlaubt ist ein Gerät zu nutzen, welches dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen, insbesondere durchgeführte Radarmessungen. On nun das Navigationsgerät dazu „bestimmt“ ist oder ob es sich hier lediglich um eine wählbare Zusatzfunktion handelt ist sehr umstritten.

Warnung vor Blitzgeräten ist rechtlich umstritten

Auch wenn Navigationsgeräte mit Blitzerwarnung rechtlich umstritten sind, so hat sich mittlerweile dennoch in Deutschland in dieser Hinsicht eine von den meisten Gerichten und Rechtsfachleuten geteilte Meinung durchgesetzt. So ist es grundsätzlich zwar gestattet eine Software bzw. POIs für Navigationsgeräte zu installieren, welche stationäre Radaranlagen beinhaltet. Die Nutzung ist während der Fahrt jedoch nicht gestattet. Bei einer Kontrolle müsste diese mögliche Funktion der Navigationsgeräte daher deaktiviert sein. Völlig legal und rechtlich unumstritten ist es hingegen, dass sich der Fahrer vor Antritt der Fahrt die auf der Wegstrecke liegenden stationären Radaranlagen anzeigen lässt und sich notiert oder im Gedächtnis behält.

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