30.03.2009, 10:06 Uhr | Gerd Peters
Abzocker imitieren das Aussehen von RottenNeighbor.com (Screenshot: t-online.de)Die Internetseiten NachbarTest.de und NachbarsTest.de locken derzeit Internetnutzer in eine teure . Dazu verschicken die Betreiber massenhaft E-Mails an mögliche Opfer und nutzen deren Angst vor Online-Mobbing schamlos aus. Verbraucherschützer warnen vor "arglistiger Täuschung".
Hier wird's teuer Diese Abofallen im Internet müssen Sie meiden
Verbraucherschützen ratenWie Abzock-Opfern handeln sollten
In den Mails behaupten die Täter laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, ein Nachbar hätte auf NachbarTest.de etwas über den Betroffenen veröffentlicht. Auch mit Nachrichten wie "Bewerte andere und prüfe, was Deine Nachbarn über Dich denken", oder "Aktuelle Warnungen vor vorbestraften Personen in Deiner Nachbarschaft" versuchen die Betrüger, Opfer auf ihre Seite zu locken. Diese müssten sich auf der Seite registrieren, um Kommentare überprüfen oder löschen zu können. Doch Informationen bekommen die Nutzer nicht – statt dessen gibt es nach 14 Tagen eine Rechnung über 60 Euro.
Bei der Registrierung zur vermeintlich kostenlosen Auskunft verlangt der Betreiber die vollständige Angabe des Namens und der Adresse – angeblich um so die passenden Bewertungen zuordnen zu können. Tatsächlich benötigt er die Daten lediglich, um Rechnungen an seine Opfer zu schicken. Dass nach einem 14-tägigen Zeitraum automatisch ein kostenpflichtiger Vertrag über ein Jahr zustande kommt, können Besucher der Seite nur schwer erkennen.
Verbraucherschützer warnen ausdrücklich vor dem Angebot der Seiten, die in Aufmachung und vermeintlichem Inhalt stark dem umstrittenen US-Bewertungsportal RottenNeighbor.com ähneln. Doch mit dem Online-Pranger hat das Angebot von NachbarTest.de nichts zu tun – sie nutzen lediglich die hitzige Diskussion um solche Bewertungs-Portale für ihre Zwecke aus. Als Seitenbetreiber ist die ICQ Internet LLC mit Sitz in Birmingham angegeben, die auch weitere Abzockseiten betreibt. Und der Name des Unternehmens soll wahrscheinlich an den beliebten Instant Messenger erinnern. Zudem existiert die Gesellschaftsform LLC im britischen Handelsrecht nicht – ein Schreibfehler im Impressum der Seiten?
Opfer der Abzock-Masche sollten in jedem Fall die Zahlung der Rechnung verweigern und sich schriftlich zur Wehr setzen. Die Verbraucherzentrale stellt dazu hilfreiche Informationen und einen Musterbrief auf ihrer Internet-Seite zur Verfügung.
Kostenfallen Klage gegen Abo-Abzocker abgewiesen
Bewertungsportale Schleswig-Holstein gegen RottenNeighbor.com
Online-Pranger Google soll RottenNeighbor.com sperren
HintergrundAbo-Abzocke im Internet nimmt zu - so wehren Sie sich
DownloadTipps der Verbraucherzentrale Baden-W. (PDF-Datei)
Download Musterbriefe gegen Abo-Abzocke der VZ NRW (DOC-Datei)
Gerd Peters
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