21.10.2011, 13:29 Uhr | Andreas Lerg
Im Zorn getrennt: Streit um die Verteilung der Werbeeinnahmen soll zum Fall von kino.to geführt haben. (Foto: dpa)
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen der mutmaßlichen Betreiber des illegalen Streaming-Portals kino.to erhoben. Mitte Juni schloss die Kriminalpolizei das illegale Internetportal und nahm im Rahmen einer Razzia gegen kino.to 13 Verdächtige fest. Sechs der Verhafteten soll jetzt der Prozess gemacht werden.
Zu Beginn der Woche erhob die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Leipzig Anklage gegen den ersten mutmaßlichen Betreiber von kino.to. Derzeit prüft das Gericht die Zulässigkeit der Anklage, wie ein Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden erklärte. Fällt diese Prüfung positiv aus, kommt es zur Verhandlung gegen den "wichtigen Mittäter", der allerdings noch nicht der Hauptbeschuldigte aus Leipzig ist. Einige der 13 Verhafteten wurden wieder aus der Haft entlassen, nachdem sie gestanden und mit der Polizei kooperiert hatten. Gegen fünf weiteren Inhaftierte soll ebenfalls Anklage erhoben werden. Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, eine kriminellen Vereinigung gebildet und in gewerblichem Maße millionenfach Urheberrechte verletzt zu haben. Im Falle einer Verurteilung kann eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.
Mit einem Strafantrag der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) begannen im Frühjahr die Ermittlungen. Auf dem Konto des Hauptverdächtigen aus Leipzig stellten Ermittler 2,5 Millionen Euro sicher. Zudem beschlagnahmten Fahnder in Deutschland und auf Mallorca drei Luxusautos. Das erst jetzt Anklage erhoben wird, liegt an der aufwändigen Ermittlung. Nach der Razzia und den Verhaftungen im Juni mussten die Behörden zunächst Beschuldigte und Zeugen vernehmen, die Spur des Geldes verfolgen und eine große Menge von Computer- und Serverdaten sichten, um die Anklage vorzubereiten.
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Ermittler der Kriminalpolizei gingen davon aus, dass der Leipziger als Kopf der Bande das Modell des Gratiskinos entwickelt und perfektioniert habe. Nach der Razzia im Juni sagte Wolfgang Klein, Sprecher der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft, die Plattform kino.to sei ein "hochkriminelles und profitorientiertes System". Von der illegalen Filmbeschaffung bis zur Bereitstellung der Links auf der Internetseite sei alles penibel organisiert worden. Kino.to bot Links zu Streaming-Servern an, die zahllose Filme bereitstellten. Kino.to hatte laut den Ermittlungen zum Schluss über vier Millionen Nutzer. Zudem sollen die Betreiber auch Filehosting-Server zur Speicherung der Filme bereit gestellt haben.
Die Betreiber von kino.to erzielten hohe Einnahmen aus Internetwerbung. Der Schaden für die Filmindustrie wird laut Klein auf eine zweistellige Millionenhöhe geschätzt. Wenn aktuelle Filme kostenlos im Internet betrachtet werden können, werden weniger Kinokarten und DVDs verkauft.
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Quelle: dpa
Ossi schrieb:
am 8. November 2011 um 20:06:13
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Kino.to
Ich Amüsiere mich prächtig über soviel Unsinnige Strafverfolgung.Die Verurteilen da Leute die es anderen ermöglichen Kostenlos
oder Billig Kinofilme zu downloaden.Jeder Haushalt verfügt über Videorecorder und kann so ziemlich das gleiche Vorrausgesetzt es kommt im Fernsehen was die da angeboten haben zu Hause aufnehmen.
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karl schrieb:
am 7. November 2011 um 22:37:29
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Urheberrechte
Ich möchte nicht hinter die Kulissen dieser GVU schauen. Das sind genau die gleichen Abzocker wie ihre Prozessgegner.
Ein
Imteressenklüngel aus Politik und Wirtschaft. Die kriegen alle den Hals nicht voll und das soll wohl die neue Schwerstkriminalität sein? Wers glaubt wird seelig.
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Tanja schrieb:
am 25. Oktober 2011 um 20:23:38
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kino.to
Ist doch lächerlich die bekommen 3 Jahre und Kinderschänder kriegen Bewährung.Armes Deutschland Geld ist mehr wert als ein Leben!Krank
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