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Mildes Urteil dank YouTube

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Milderes Urteil dank YouTube-Pranger

30.11.2010, 14:57 Uhr | dpa

Logo der Videoplattform YouTube. (Foto: imago)

Die "Prangerwirkung von YouTube" erleichterte einem Fahrraddieb die Strafe. (Foto: imago)

Ein Fahrraddieb kam dank YouTube vor Gericht billiger davon als gedacht. Da die Tat des Mannes bereits auf der Videoplattform YouTube von Tausenden Nutzern angesehen wurde, sei der Beklagte durch die Schmähwirkung bereits ein bisschen bestraft worden.

Weil er unter der Veröffentlichung seiner Tat auf YouTube zu leiden hatte, ist ein Fahrraddieb in Erfurt milder bestraft worden. Das Amtsgericht Erfurt verurteilte den Mann am Dienstag zu einer Geldstrafe von 1800 Euro. Die "Prangerwirkung" des Videos und der darauf basierenden Medienberichte hätten dem Mann stark zugesetzt, begründete die Richterin ihr Urteil.

"Papa, Du stehst auf YouTube"

Der 49-Jährige hatte im August ein Fahrrad gestohlen und war dabei von der Kamera eines Computerladens gefilmt worden. Der Ladenbesitzer lud das Video ins Internet. Dort wurde es tausendfach angeschaut - unter anderem von der 15-jährigen Tochter des Mannes. Sie habe ihn bei der Arbeit angerufen, erzählte er vor Gericht. "Papa, du stehst auf YouTube, wie du ein Fahrrad mopst." Als wenig später auch noch die Lokalzeitungen anriefen, habe er sich gestellt.


Quelle: dpa

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Kommentare (30)

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Thema: "Mildes Urteil dank YouTube"

kiliger schrieb: am 1. Dezember 2010 um 22:59:33
(0) (0) Fahrraddieb
Ja, und der Ladenbesitzer soll jetzt 300.000 EUR Strafe zahlen. Siehe hier:
http://www.bild.de/BILD/video/clip/news/vermischtes/2010/08/22/fahrraddieb-erfurt.html
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ub schrieb: am 1. Dezember 2010 um 14:26:04
(0) (0) Das Internet vergisst nichts
Mit "fahrraddieb erfurt" findet man das Video immer noch. :D

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Seb schrieb: am 1. Dezember 2010 um 11:53:48
(0) (0) Diebstahl
Ist euch schon mal ein Fahhrad gezockt worden ? Das sehen viele hier immer noch als Kavalliersdelikt an. Der Mann ist wenigstens
einer der wenigen der mal bekommen hat was er verdient. Den Leuten ist ja schliesslich auch egal was der Eigentümer zukünftig ohne Fahrrad macht.
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