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Megaupload: Richter gibt Verfahren gegen Kim "Dotcom" Schmitz ab.


Richter im Megaupload-Fall gegen Kim "Dotcom" Schmitz schmeißt hin

dpa, t-online, afp, t-online.de, dpa, afp

18.07.2012Lesedauer: 2 Min.
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Der für das Megaupload-Verfahren zuständige Richter in Neuseeland gibt den Fall ab. Ursache ist eine USA-kritische Äußerung, die er in einer Internet-Konferenz zum Thema Urheberrecht von sich gegeben hat. Jetzt übernimmt ein Kollege das Verfahren gegen Kim "Dotcom" Schmitz.

"Wir sind dem Feind begegnet, es sind die USA." In einer Internet-Konferenz zum Thema Urheberrecht fasste Richter David Harvey seinen Vortrag mit diesem literarische Zitat zusammen. Er kritisierte mit dieser Aussage die Bestrebungen der USA, andere Länder – unter anderem Neuseeland – zu einer Verschärfung von Urheberrechtsbestimmungen zu bewegen. Harvey ist der führende Internetrechtsspezialist in Neuseeland und war auch deshalb mit dem Megaupload-Fall betraut worden. Da er mit seinem Zitat zunehmend in die Kritik geriet, hat er den Fall gegen Kim "Dotcom" Schmitz und Megaupload jetzt abgegeben.

Unparteilichkeit im Zweifel

Jan-Marie Doogue, Chefrichterin des zuständigen Bezirksgerichtes, begrüßte die Entscheidung Harveys und erklärte am Mittwoch: "Er hat erkannt, dass die Aussagen, die er in einem Vortrag über Copyright gemacht hat, Zweifel an seiner Unparteilichkeit aufwirft. Es war eine angemessene Reaktion, den Fall abzugeben." Das berichtet die Zeitung New Zealand Herald. Ab sofort übernimmt Richter Nevin Dawson die Leitung für das komplexe Verfahren. Dieser hatte Kim "Dotcom" Kim Schmitz nach einem Monat in Haft gegen Zahlung einer hohen Kaution und weitere Auflagen freigelassen.

Umstrittenes Verfahren

Der Fall ist wegen mehrerer Verfahrensfehler seit Anfang an umstritten. So erfolgte die Hausdurchsuchung bei Schmitz beispielsweise mit einem zu allgemein formulierten und mit falschen Formularen beantragten Durchsuchungsbeschluss. Damit wurde die Durchsuchung und auch Beschlagnahme des Eigentums von Kim "Dotcom" Schmitz nachträglich für rechtswidrig erklärt. Außerdem kam ans Tageslicht, dass das FBI Beweismaterial ohne Kenntnis der neuseeländischen Behörden mit in die USA genommen hatte.

Schmutzige Verzögerungstaktik

Die nächste Anhörung in dem Fall wurde auf Ende März 2013 verschoben. Dotcom warf daraufhin den USA eine "schmutzige Verzögerungstaktik" vor. Der Gründer der Filehoster-Plattform Megaupload darf sich bei seiner Familie in seinem Haus nördlich von Auckland aufhalten. Er war im Januar zusammen mit mehreren Mitarbeitern festgenommen worden. Die US-Behörden werfen ihm vor, die inzwischen geschlossene Plattform zu einem der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Filmen und Musik gemacht zu haben. Den Rechteinhabern sei eine halbe Milliarde Dollar Schaden entstanden. Dotcom weist die Vorwürfe zurück und wehrt sich gegen die Auslieferung in die USA. Bei einem Schuldspruch droht Dotcom eine Haftstrafe von bis zu 20 Jahren.

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