25.05.2010, 09:30 Uhr | t-online.de
Filmausschnitt aus dem Kino-Film "The Dark Knight". (Quelle: dpa)
Das Filmstudio Warner Bros. soll einer Schweizer Firma ein Patent gestohlen haben, bei dem es ausgerechnet um eine Software zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen geht. Das berichtet das amerikanische Magazin Hollywood Reporter. Demnach hat die Medien Patent Verwaltung AG (MVP) in den USA eine Klage gegen das Studio eingereicht. Die Schweizer haben eine Methode entwickelt, mit der sich Filme mit einem Wasserzeichen versehen lassen, das auch in digitalen Kopien erhalten bleibt. So können Rechteinhaber und Justiz ein Raubkopie bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgen. Warner Bros. soll die Technologie der Schweizer nach einer Demonstration 2003 abgekupfert und seither illegal eingesetzt haben.
Laut der Anklageschrift hatte MVP Warner Bros. im September 2003 eine Technologie vorgestellt, mit der sich Kopien Original-Kinofilmrollen markieren und verfolgen lassen. Die Technologie soll nicht nur Filmkopien markieren können, sondern auch digitale Kopien, die im Internet verbreitet werden. Sogar wenn der Film mit einem Camcorder von der Leinwand abgefilmt werden sollte, soll die unsichtbare Markierung noch zu verfolgen sein. Das Filmstudio zeigte sich von der Erfindung begeistert – nach Auffassung der Schweizer sogar so begeistert, dass Warner das System abgekupfert und ohne Einverständnis der Schweizer zum Schutz seiner Filme verwendet haben soll.
Mitangeklagt sind in dem Fall die beiden Unternehmen Technicolor und Deluxe. Beide fertigen im Auftrag von Warner Bros. Filmkopien zur Verteilung an Kinos weltweit an. Sie sollen die MVP-Technologie auf Anweisung von Warner Bros. seit 2004 beim Anfertigen von Kopien eingesetzt haben. So soll Technicolor den Kopierschutz widerrechtlich verwendet haben, um Kopien des Warner-Blockbusters The Dark Knight für Kinos in ganz Europa zu schützen. Deluxe soll dasselbe bei Kopien des Kinofilms Indiana Jones und das Königreich des Kristallschädels getan haben.
Sollte MVP das nachweisen können, dürfte die Angelegenheit teuer werden für das Filmstudio. Das Schweizer Unternehmen besitzt ein Patent auf die Technologie und könnte im Zweifelsfall Lizenzgebühren nachfordern. Warner selbst wollte die Sache bislang nicht kommentieren. Nun wird das Gericht in New York entscheiden müssen, ob MVP im Recht ist – und ob Warner Bros. tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, um das eigene geistige Eigentum zu schützen.
t-online.de
Guido schrieb:
am 26. Mai 2010 um 17:34:51
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Thema: "Klage: Filmstudio soll Piratenjäger beklaut haben"
Die Primitivität der Filmstudios verstärkt sich mehr und mehr-...
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M schrieb:
am 26. Mai 2010 um 13:14:05
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lol
und was soll das wasserzeichen nochmal bringen? ich mein wenn einer im kino das ding mitshcneidet, weiß ich inw elchem Kino das teil
"geklaut" wurde und dann? davon weiß ich dann auch nicht wer den Film geklaut hat. DIese Urhebertechnik sit in meinen Augen sowieso sinnlos, und wer sinnloses patentgeschütztes klaut, naja selber Schuld.
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the watcher schrieb:
am 26. Mai 2010 um 10:31:04
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solange verklagen bis die pleite sind
also mal ehrlich, einfach solange verklagen bis die Pleite sind. Das machen die doch auch mit ihren
Kunden !! Die Qualität der Kinofilme wird immer schlechter da sie schon im Vorfeld die Pixelanzahl reduzieren !! Demnächst kann man in den Kinos nur noch Schwarz Weiß anschauen !! Aber so kopiert keiner die Filme !!
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