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kino.to und Co.: Kinofilme im Internet schauen

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Raubkopien boomen - Filmindustrie machtlos

28.12.2011, 17:20 Uhr | Andreas Lerg

Streaming von Kinofilmen birgt zahlreiche Gefahren. (Bild: t-online.de)

Streaming von Kinofilmen birgt zahlreiche Gefahren. (Bild: t-online.de)

Kinofilme übers Internet schauen - das reizt immer mehr Computernutzer. Besonders Streaming-Portale wie kinoX.to, iLoad.to oder hd-area.org boomen. Glaubt man der Filmindustrie, finden sich dort mittlerweile über 151.000 Filme online abrufbar - ein Anstieg von 217 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei wissen viele Nutzer gar nicht, welches Risiko sie mit solchen Portalen eingehen - nicht nur juristisch.

Wer illegale Kopien von Kinofilmen auf dem eigenen Computer speichert und diese an Andere beispielsweise über Tauschbörsen weitergibt, macht sich strafbar. Das ist bekannt. Aber einen Film per Streaming, also quasi live im Internet zu schauen, ist legal - denken viele unbedarfte Nutzer. Streaming bedeutet theoretisch, dass Musik oder Filme aus dem Internet empfangen und direkt dabei wiedergegeben, nicht aber heruntergeladen und dauerhaft lokal gespeichert werden.

"Streaming ist illegal"

Tatsächlich bewegen sich Nutzer von Streaming-Portalen auf rechtlich sehr dünnem Eis. Für einen Verstoß gegen das Urheberrecht genügt es oft schon, wenn ein Film auf dem PC zwischengespeichert wird, warnt Rechtsanwalt Jörg Dittrich im Interview mit t-online.de. Und genau dass passiert beim Streaming in der Regel. "Rechtlich ist diese Speicherung eine Vervielfältigung und damit illegal", so der Experte. Besonders heikel sei es, wenn der Stream bewusst dauerhaft gespeichert wird, wie es zum Beispiel mit einigen Browsern und Zusatzprogrammen möglich ist. Auch das Recht auf die so genannte Privatkopie greift hier nicht, da eine Privatkopie nur von legal gekauften Medien hergestellt werden darf.

Abofalle statt Kinospaß

Neben den juristischen Fallstricken lauern auf kinoX.to und vergleichbaren Seiten aber noch andere Risiken. Da solche Angebote nicht selbst die Streaming-Inhalte auf eigenen Servern speichern, sondern lediglich Links zu externen Quellen sammeln, lauern hinter diesen Links zahlreiche Gefahren. Vor allem die beliebte Betrugsmasche der Abo-Abzocke ist hier zu nennen. So gaukelt eine verlinkte Internetseite dem Anwender vor, dass er sich nur eben kostenlos registrieren soll, um dann den gewünschten Film anschauen zu können. Gibt der unvorsichtige Nutzer dort seine Adressdaten an, flattert ihm eine Rechnung für ein Abo ins Haus. Trägt er sogar seine Kreditkartendaten ein - die werden oft zur angeblichen Altersverifizierung abgefragt - räumen die Cyber-Gangster sein Konto leer.

Der Trick mit dem Video-Codec

Auch eine beliebte Masche ist, dem Filmfreund mit einer Meldung mitzuteilen, dass er noch einen aktuellen Videocodec oder einen Video- oder Flashplayer installieren müsse, um den Film zu betrachten. Die dort angebotenen Links führen fast immer direkt in eine Downloadfalle. Ähnlich sind auch die Werbebanner von Download-Abzockern wie Opendownload.de ausgerichtet, die auf den Streamingseiten geschaltet werden. Auch damit bieten die Online-Gangster dem Nutzer beispielsweise eine Videoabspielsoftware an und locken über eine Registrierung ebenfalls in die Abofalle.

Filmindustrie machtlos

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) macht im Auftrag der Filmindustrie Jagd auf die Betreiber von illegalen Filmportalen. Aber ein großer Coup wie die Festnahme zahlreicher Hintermänner der Seite kino.to gelingt den Fahndern bisher selten. Zudem tauchen nach der Schließung einer Piratenseite oft neue Filmportale wie zum Beispiel kinoX.to auf. Auf .to endende Internetadressen erschweren die Arbeit der Fahnder zusätzlich. Denn die Internetadressen sind auf den Inselstaat Tonga registriert, der für seine fast grenzenlose Diskretion bei Domainadressen bekannt ist – ideal für die Betreiber illegaler Angebote. Viele Server stehen auch in Russland, wo die GVU-Fahnder bei den Behörden kaum Unterstützung zu erwarten haben.


Quelle: t-online.de

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Kommentare (9)

zum Forum

Thema: "kino.to und Co.: Kinofilme im Internet schauen"

Filmseher schrieb: am 28. August 2011 um 21:12:35
(13) (0) DVD Rekorder!! Hallo?
Gehen wir mal davon aus man könnte mit DVD Rekorder Filme aufnehmen. Wenn Streaming verboten ist, dann frage ich mich
warum gibt es dann DVD, VHS (Videokassetten), Blu-ray Rekorder?? Sollte man diese Geräte als verboten einstufen nur weil man Filme aufnehmen kann? Ich habe dafür überhaupt kein Verständnis mehr!! Ich bin der Meinung, dass das ... sorry ich muss sagen es ist hohl.
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Mr.X schrieb: am 9. Juni 2011 um 23:50:05
(16) (0) Streaming
Und was ist mit den Seiten wie Youtube, Clipfish usw...? Das ist auch alles Streaming. Genau genommen müsste man alle diese Seiten
auch schliessen und vom Netz nehmen. Arme digitale Welt. Früher hatte man Kassetten und Schallplatten und es hatte keinen gestört, wenn man etwas kopiert hat... Wie lange lässt sich der kleine Bürger noch weiter verarschen und alles verbieten und abzocken? Alles Bullshit. Denkt mal drüber nach!
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Bimbam schrieb: am 9. Juni 2011 um 14:29:10
(11) (0) Portale dicht machen
War mit Kino.to abzusehen. Und keiner soll ernsthaft behaupten, er habe beim Download nichts von der Illegalität
gewusst. Die Filmkonzerne täten gut daran, sich mehr um preiswerte Filmquellen zu bemühen. Manche Filme sind nicht mal im Fernleih oder Handel mehr zubekommen. Wenn die dann schwarz angebopten werden, kann ich bis zum gewissen Grad verstehen, dass man es illegal macht. In Ordnung ist es nicht. Ernst genommen fühle ich mich aber als Kunde auch nicht.
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