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kino.to: Kriminalpolizei gelingt Schlag gegen Filmpiratenportal

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Polizei gelingt massiver Schlag gegen das Filmpiratenportal kino.to

08.06.2011, 14:51 Uhr | Andreas Lerg

Weitere Verhaftung im Fall Kino.to. (Quelle: imago)

Weitere Verhaftung im Fall Kino.to. (Quelle: imago)

Der Generalstaatsanwaltschaft Dresden ist ein schwerer Schlag gegen das Filmpiratenportal kino.to gelungen. Die Seite ist offline und die Kriminalpolizei nahm die Betreiber fest. In Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden durchsuchten Beamte bei gezielten Razzien zahlreichen Wohn- und Geschäftsräume.

Wer derzeit die Internetseite kino.to besucht, sieht nur folgenden Hinweis der Kriminalpolizei: "Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen." Ergänzt wird dieser Hinweis mit der Mitteilung über die Verhaftung der Betreiber und einer deutlichen Warnung: "Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen."

Internationale Aktion gegen kino.to

Kriminalpolizei schaltet Kino.to ab und verhaftet Betreiber. (Screenshot: t-online.de) Kriminalpolizei schaltet Kino.to ab und verhaftet Betreiber. (Screenshot: t-online.de)Unter der Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wurde am Mittwoch ein konzertierter Schlag gegen das größte deutschsprachige Filmpiratenportal kino.to geführt. Polizeikräfte durchsuchten in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden zahlreiche Wohn- und Geschäftsräume. Allein in Deutschland waren über 250 Polizisten und Steuerfahnder sowie 17 Datenspezialisten im Einsatz, um bundesweit zeitgleich über 20 Objekte und Rechenzentren zu durchsuchen.

Betreiber von kino.to verhaftet

Insgesamt wurden 13 Personen verhaftet, nach einer weiteren Person wird aktuell noch gefahndet. Zudem hat die Polizei die Domain kino.to beschlagnahmt und die Seite vom Netz genommen. Weiterhin wurden mehrere so genannte Streamhoster abgeschaltet. Streamhoster sind Internetseiten, auf denen die für das Streaming verlinkten Videos zum Abruf bereit liegen. Bei Streaming-Portalen laden die Nutzer Filme nicht als Datei herunter, um sie abzuspeichern und dann anzuschauen. Statt dessen wird der Film direkt während des Downloads betrachtet.

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Bildung einer kriminellen Vereinigung

Die Polizeiaktion wurde unter dem "Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen" durchgeführt. Den Auftakt bildete ein Ende April gestellter Strafantrag der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU). Zuvor hatte die GVU jahrelang ermittelt und Erkenntnissen zum System von kino.to gesammelt. Das "arbeitsteilige parasitäre Geschäftsmodell" diente laut GVU der systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten. Die Beteiligten verfolgten damit den Zweck, mit den illegalen Profiten dauerhafte Einkünfte zu erwirtschaften. Das geschah beispielsweise über Werbeeinblendungen und den Verkauf von Premiumzugängen zu dem illegalen Angebot.

Streaming ist nicht immer legal

Tatsächlich bewegen sich Nutzer von illegalen Streaming-Portalen wie kino.to rechtlich auf sehr dünnem Eis. Die Betreiber von kino.to und ähnlichen illegalen Portalen besorgen sich die Filme widerrechtlich und kaufen keine Lizenzen bei den Rechteinhabern. Für einen Verstoß gegen das Urheberrecht genügt es oft schon, wenn ein Film auf dem PC zwischengespeichert wird, warnt Rechtsanwalt Jörg Dittrich im Interview mit t-online.de. Und genau dass passiert beim Streaming in der Regel. "Rechtlich ist diese Speicherung eine Vervielfältigung und damit illegal", so der Experte. Besonders heikel sei es, wenn der Stream bewusst dauerhaft gespeichert wird, wie es zum Beispiel mit einigen Browsern und Zusatzprogrammen möglich ist. Auch das Recht auf die so genannte Privatkopie greift hier nicht, da eine Privatkopie nur von legal gekauften Medien hergestellt werden darf. Statt der illegalen Quellen bieten sich legale Dienste wie beispielsweise Videoload an.


Andreas Lerg  

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Kommentare (43)

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Thema: "kino.to: Kriminalpolizei gelingt Schlag gegen Filmpiratenportal"

Walter schrieb: am 8. Juni 2011 um 21:35:14
(0) (0) kino.to
Raubkopierer bekommen 5 Jahre, Kinderschänder 2.

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medienseuche schrieb: am 8. Juni 2011 um 21:34:23
(0) (0) filesharing/streaming
entscheident ist doch, dass es die film und auch die musikindustrie immer noch nicht geschafft hat mit der technischen
entwicklung sowie dem internet schritt zu halten. wer will denn heute noch filme und musik auf CD oder DVD kaufen. ich nicht und die mehrheit der jungen sowie jung gebliebenen auch nicht. festplatten und auch andere speichermedien sowie smartphones/tablets sind doch der trend und die zukunft. die sollen doch das internetangebot bezahlbarer machen, dann klapps auch ohne betrug
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Lars S. schrieb: am 8. Juni 2011 um 21:28:16
(0) (0) Kino.to - Eine rechtliche Grauzone
Als Info für alle Poster, die Kino.to-Nutzern die Pest an den Hals wünschen aufgrund ihrer Defizite im
Charakter: das angucken eines Streams, zu dem Kino.to lediglich verlinkt hat, ist rechtlich weniger "eindeutig" (wenn man es überhaupt so nennen kann), wie es die Razzia-Auftraggeber darstellen und ihr es schadenfreudiger Weise gerne hättet. Die Auslegung des "Rechts" ist hier mehr als undurchsichtig. Man sollte auch in diesem Zusammenhang den Vorwurf verstehen der den Betreiber
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