04.07.2011, 09:21 Uhr | Andreas Lerg
Weitere Verhaftung im Fall Kino.to. (Quelle: imago)
Den Betreiber des stillgelegten Filmpiratenportals kino.to erwartet eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht nur wegen vielfacher Urheberrechtsverletzung, sondern auch wegen Verdachts auf Geldwäsche und Steuerhinterziehung.
Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Dirk B., den Betreiber der Internetseite kino.to, nicht nur wegen vielfacher Urheberrechtsverletzung. Laut Sprecher Wolfgang Klein werde dem Hauptverdächtigen auch Steuerhinterziehung und Geldwäsche zur Last gelegt. Klein sagte dem Magazin Focus: "Da droht eine empfindliche Freiheitstrafe. Mehr als 15 Jahre kann er aber nicht bekommen."
Doch nicht nur gegen den Betreiber von kino.to geht die sächsische Generalstaatsanwaltschaft vor. Auch die Werbepartner von kino.to sind ins Visier der Fahnder geraten, da sie mit Werbeschaltungen auf der Streaming-Seite dem Betreiber immense Einnahmen beschert haben sollen. In den letzten 12 Monaten beliefen sich die Einnahmen nach Berechnungen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) auf knapp 15 Millionen Euro. GVU-Sprecherin Christine Ehlers, sagte dem Focus: "Das wäre tatsächlich das erste Mal, dass Unternehmen, die auf einer illegalen Seite werben, auch strafrechtlich belangt werden." Die Nutzer von kino.to müssen jedoch vorerst nicht mit juristischen Konsequenzen rechnen.
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Der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gelang Anfang Juni ein schwerer Schlag gegen das Filmpiratenportal kino.to. Die Seite ist seitdem offline, die Kriminalpolizei nahm die Betreiber fest. In Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden durchsuchten Beamte bei gezielten Razzien zahlreichen Wohn- und Geschäftsräume. Der Schlag gegen das Filmpiratenportal kino.to war einem Insider zu verdanken. Ein ehemaliges Mitglied der Filmpiraten-Gruppe verriet seine früheren Kompagnons. Der Mann fühlte sich bei der Verteilung der umfangreichen Gewinne benachteiligt und stieg aus.
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Andreas Lerg
nilo schrieb:
am 12. Juli 2011 um 19:29:03
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So ein dreck
Das ist einfach nur ein schlechter scherz... Kinderschänder, Vergewaltiger und Drogendealer bekommen weniger als jemand der
illegal Filme und Serien ins netz stellt und villeicht steuern hinterzieht... man sollte sich mal fragen in welch einem umfang dieser staat noch gerecht und vor allem der tat entsprechende strafen erlässt... es geht doch nur um das geld unserer sauberen politikheinis die nur an ihre verdammte kohle denken und nicht an die menschen
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Hans schrieb:
am 7. Juli 2011 um 13:47:02
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Franjo
und der kriminelle Franjo Po... ist immer noch frei, es wird mit zweierlei Maß gemessen.
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Richter schrieb:
am 5. Juli 2011 um 07:22:36
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Urteil
"Im Namen des Volkes ... Freispruch für den Kinderschänder, Lebenslänglich für den Steuerhinterzieher!" nur im Namen welches Volkes???
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