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Kinderpornos: Gesetz zu Internetsperren tritt in Kraft

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Gesetz zu Internetsperren tritt in Kraft

23.02.2010, 08:33 Uhr | dpa

Bundesjustizministerium in Berlin.

Bundesjustizministerium in Berlin. (Quelle: dpa)

Das umstrittene Gesetz zur Sperrung von Seiten mit Kinderpornografie im Internet tritt heute in Kraft. Konkrete Auswirkungen hat das zunächst aber nicht. Das Bundesjustizministerium bekräftigte, dass das noch vor der Bundestagswahl von der großen Koalition beschlossene Regelwerk nicht angewendet werde. Es werde nun so schnell wie möglich eine neue Regelung erarbeitet, die dem Prinzip "Löschen statt Sperren" entspricht. Union und FDP hatten bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, die im Gesetz vorgesehene Sperrung durch das Bundeskriminalamt nicht umzusetzen.

Zuvor hatte die Bundesregierung Vorwürfe der Opposition zurückgewiesen, wonach es bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet nun ein "rechtliches Wirrwarr" gebe. Bundespräsident Horst Köhler hatte am vergangenen Mittwoch das umstrittene Gesetz zur Sperrung einschlägiger Internetseiten unterzeichnet. Justiz-Staatssekretär Max Stadler (FDP) sagte am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin, dass es trotz dieses Gesetzes keinen Aufbau einer Infrastruktur zur Sperrung von Seiten geben werde. Ein neues Gesetz werde zügig auf den Weg gebracht, um die Seiten zu löschen.

Schwarz-Gelb setzt auf neues Löschgesetz

Das umstrittene Gesetz war noch von der schwarz- roten Vorgängerregierung in Berlin auf den Weg gebracht worden. Es sieht die Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie vor. Die schwarz-gelbe Regierung vereinbarte aber in ihrem Koalitionsvertrag, dass Union und FDP ein Löschen der Seiten bevorzugen. Die Opposition hatte der Regierung ein "rechtliches und politisches Wirrwarr" vorgeworfen. Linke, Grünen und SPD forderten, das unterzeichnete Gesetz umgehend außer Kraft zu setzen. Entsprechende Anträge wollen sie nächste Woche im Bundestag stellen.

Verfassungsexperten kritisieren Vorgehen

Nach Einschätzung von Experten ist die rasche Abkehr einer Bundesregierung vom einem gerade unterzeichneten Gesetz ein Novum. "Das ist ganz außergewöhnlich. Mir ist das nicht bekannt, dass es das schon einmal gegeben hat", sagte der Verfassungsrechtler Joachim Wieland der Deutschen Presse-Agentur dpa am Donnerstag. Auch der langjährige Parlamentshistoriker im Bundestag, Michael F. Feldkamp, konnte sich nicht an einen solchen Fall erinnern.

Bundesregierung muss sich an Gesetz halten

Professor Wieland von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer sieht die Regierung in der Pflicht, sich an den Gesetzestext zu halten. "Das Gesetz tritt in Kraft, da kann die Bundesregierung jetzt nicht einfach sagen: Wir setzen das nicht um. Sondern sie kann nur ein neues Gesetz schaffen." Die Regierung habe vielleicht darauf gehofft, dass der Bundespräsident das Gesetz nicht unterzeichnen werde, sagte Wieland. Auf "normalem Weg" sei von einer Dauer von drei bis vier Monaten auszugehen, bis es zu einem neuen Gesetz kommt. Wenn das Parlament bereit sei, die Beratungen zu verkürzen, könne es schneller gehen.

Internetwirtschaft pocht auf Aufhebung

Auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco sieht nun die Regierung am Zug. "Das Sperrgesetz muss nun schnellstmöglich und unmissverständlich aufgehoben werden, damit der neue Grundsatz der Bundesregierung "Löschen statt Sperren" konsequent umgesetzt werden kann", sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende von eco, Oliver Süme, laut Mitteilung in Berlin. Die Piratenpartei, in der sich Internet-Aktivisten engagieren, begrüßte die Abkehr der Regierung von den Internet-Sperren und das Ziel, die Seiten zu löschen. Es sei aber nicht zu erkennen, warum die Bundesregierung dazu ein weiteres Gesetz einführen wolle. Die bestehenden Gesetze seien im Kampf gegen Kriminalität im Internet völlig ausreichend.


dpa  

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