07.05.2010, 09:01 Uhr | t-online.de
Symbolbild: Werbemüll Spam. (Quelle: t-online.de)
Ein Spam-Versender ist von einem kalifornischen Gericht zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von zwei Millionen Euro verurteilt worden. Das berichtet das Internet-Magazin The Register. Das Gericht sprach die Summe einem kleinen Internet-Provider zu, der zehntausende Spam-Nachrichten der Bande unter erheblichem Kostenaufwand aus dem normalen Nachrichtenverkehr hatte herausfiltern müssen. Die Summe ist im Vergleich zu bisherigen Verfahren dieser Art eher gering. Das Urteil zeigt aber, wie effektiv Justiz und Politik gegen Spam-Versender vorgehen können.
Das Urteil beendet einen Rechtstreit zwischen dem kleinen Internetanbieter Asis Internet Services und einem auf den Versand von Werbenachrichten spezialisierten Unternehmen. Das soll täglich 200.000 Spam-Nachrichten über die Systeme von Asis verschickt haben. Für einen großen Internet-Provider wäre diese Zahl wenig beeindruckend. Für das von vier Angestellten betriebene Unternehmen Asis ist diese Nachrichtenflut jedoch eine eklatante Belastung. Bis zu 2400 Euro am Tag will das Unternehmen für die Abwehr des Werbemülls ausgegeben haben.
Richterin Elizabeth D. Laporte vom Bezirksgericht Nordkalifornien entsprach der Klage von Asis und entschied, dass das beklagte Unternehmen Schadenersatz zu zahlen habe. Aufgrund der dem beschuldigten Unternehmen zuverlässig nachgewiesenen Spam-Nachrichten errechnete das Gericht eine Schadenersatzsumme von 680.000 Euro. Richterin Laporte erhöhte die Summe jedoch auf eine Gesamthöhe von zwei Millionen Euro, weil sie eine besondere Schwere der Tat feststellte. Unter anderem habe das beschuldigte Unternehmen nicht nur unerwünschte Werbe-E-Mails verschickt, sondern dafür auch automatisierte Skripte verwendet. Damit sei die Grenze zwischen normaler E-Mail-Werbung und strafwürdigem Spam-Versand in eklatanter Weise überschritten.
Grundlage des Urteils ist der so genannte CAN-SPAM Act, ein Gesetz zum Kampf gegen Werbemüll, das schon 2003 in Kraft getreten ist. Der Name des Gesetzes ist eine Abkürzung und steht sinngemäß für "Gesetz zur Kontrolle der Attacke durch unerwünschte Pornografie und Werbung". Es erlaubt Richtern, für jede unerwünscht erhaltene Werbe-E-Mail den Opfern Schadenersatz in Höhe von umgerechnet etwa 80 Euro zu zuzusprechen. Richter können die Summe dem Gesetz nach je nach Schwere der Tat auf bis das Dreifache erhöhen.
Quelle: t-online.de
siggi schrieb:
am 8. Mai 2010 um 07:19:21
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Spaming
Ich bin der Meinung das Internetbetrug sehr hart bestraft werden muss,auch in Deutschland.Wer arglosen Bürgern versucht das Geld
abzugaunern und zu betrügen,handelt hinterlistig und feige. Ich glaube das mansche dieser Gauner
sich Geld zurückgelegt haben,um Strafen zu bezahlen im falle das sie erwischt werden.
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