18.11.2010, 12:54 Uhr | t-online.de
Beanstandetes Download-Portal easy-download.info (Screenshot: t-online.de).
In Italien hat die dortige Wettbewerbsbehörde gegen das Internet-Unternehmen Euro Content Ltd. mit Sitz in Frankfurt am Main eine Geldstrafe in Höhe von 960.000 Euro verhängt. Das Unternehmen habe mit dem Download-Portal easy-download.info eine Abo-Falle betrieben und so tausende Verbraucher geschädigt. Das Unternehmen habe auf diesem Portal frei verfügbare Software wie Open Office oder den Browser Opera zum Download angeboten. Wer sich jedoch wie aufgefordert vor dem Download mit Namen und Adresse registrierte, erhielt bald darauf eine Rechnung für ein teures Download-Abo – ohne vorher auf die Kosten hingewiesen worden zu sein.
Für die italienische Wettbewerbsbehörde Autorità Garante Della Concorrenza e Del Mercato (AGDCM) stellt dieses Geschäftsmodell einen klaren Verstoß gegen Verbraucherrechte dar. Euro Content Ltd. habe die Verbraucher nicht ausreichend über die Kosten aufgeklärt die mit dem Download der üblicherweise kostenlos angebotenen Software aufgeklärt. So sollten die Verbraucher in einem 24-monatigen Abo insgesamt 96 Euro zahlen Darüber hinaus seien die Rechnungen für das Abonnement in den meisten Fällen erst nach Ablauf einer durch das italienische Recht eingeräumten Widerspruchsfrist zugestellt worden. Die Verbraucher hätten so keine Chance gehabt, gegen den geschlossenen Vertrag Einspruch einzulegen. Mittlerweile hat die Betreiberfirma einen großen Kostenhinweis auf die Startseite des Online-Portals gesetzt.
Im Juni 2010 hatte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor einer ähnlichen Download-Seite in Deutschland gewarnt. Die Seite my-downloads.de hatte mit einer vergleichbaren Strategie Nutzer in die unabsichtliche Buchung eines teuren Abonnements gelockt. Auch damals kostete das Abo 96 Euro. Damals erhielten die Betroffenen ein vierseitiges Schreiben, das mit "Gerichtliches Mahnverfahren" betitelt war und das die Empfänger durch Einschüchterung zur Zahlung der Gebühren bewegen sollte. Hinter der Masche steckte damals das Unternehmen Premium Content GmbH. Einer der Köpfe dieses Unternehmens ist nun Geschäftsführer der in Italien abgestraften Euro Content Ltd.
Alle angebotenen Programme sind im Internet bei seriösen Anbietern tatsächlich kostenlos zu bekommen, etwa bei Softwareload, dem Downloadportal der Deutschen Telekom. Wer sich vor den Abzock-Angeboten schützen will, sollte auf versteckte Kostenhinweise achten. Wenn ein Download nur nach vorheriger Angabe persönlicher Daten möglich ist, ist dringend Vorsicht geboten. Die jeweiligen Seitenbetreiber benötigen Name und Adresse, um ihre Zahlungsaufforderungen zu versenden. Echte Gratis-Software lässt sich auch ohne derartige Angaben herunterladen. Bei Softwareload ist die Angabe privater Daten nur notwendig, wenn Sie Kaufsoftware herunterladen möchten. Ebenfalls sinnvoll ist die Installation der Browser-Erweiterung WOT, die automatisch vor unseriösen Internetseiten wie my-downloads.de warnt.
t-online.de
Birgit schrieb:
am 19. November 2010 um 11:48:23
(0)
(0)
Abofallen
IIn Deutschland wird von Seiten der Politik gegen Abofallen nichts getan, im Gegenteil. Es wäre doch einfach, die Beweispflicht
wieder umzukehren und nicht, daß der Bürger gegen dubiose Firmen klagen muß und trotzdem verliert. Generell dürfte es kein irritierendes Kleingedrukte geben, geschweige den Betrug.Große Firmen machen es ja vor. Ehrlichkeit und Anstand hat keinen Platz mehr. Verabschiedete Gesetze haben immer Lücken weil das gewollt ist. Deutschland ist tief gesunken. Andere Länder tun
mehr
Kommentar melden
Dieter schrieb:
am 19. November 2010 um 10:28:52
(0)
(0)
Limitid - Strafe nur symbolisch
Genau gelesen? Die Firma ist eine Limited. Die Strafe wird nie bezahlt; die Firma geschlossen und unter neuem
Namen wieder aufgemacht. Nur eine Haftstrafe könnte Wirkung zeigen (aber bei soviel zu verdienemden Geld ...).
mehr
Kommentar melden
Dieter aus GTH schrieb:
am 19. November 2010 um 07:53:15
(0)
(0)
Abofallenbetrug
Schön das mal ein Land was unternahm gegen diese Betrüger.
Aber nur eine Geldstrafe ? Da ist doch noch mehr drin.
Wie wäre
es mit Rückzahlung aller eingenommenen Gelder an die Betrogenen
ein jahr Internetzugang sperren, Sowie von den Verantworlichen betreibern die Konten sperren und davon mindestens die Hälfte an Kindergärten und Schulen schenken.für diese hat der Staat ja doch kein Geld.die geben es lieber an marode Banken
mehr
Kommentar melden
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Attraktive und sportive Mode für Sie und Ihn: kompromisslose Qualität, die überzeugt. zum Special
Entdecken Sie die neuen Kollektionen zu Top-Preisen: jetzt online bestellen! zu den Angeboten
Zeigen Sie Flagge - alles für die per- fekte EM-Party in Schwarz-Rot-Gold.
von GINGAR.de
Damenmode in den schönsten Sommerfarben - online bestellen und sparen. bei KLiNGEL.de
Internet Explorer 9: Flotter Seiten- aufbau bei voller Sicherheit. mehr
Neues Oberklassen-Smartphone mit 4,7-Zoll-Display. zum Video