20.01.2010, 13:23 Uhr | t-online.de
Zwei Jahre Knast für Nacktfotos von der Ex-Freundin. (Foto: t-online.de)Unter anderem weil er Nacktfotos seiner Ex-Freundin im Internet veröffentlichte, muss ein 36-jähriger Mann aus Osnabrück nun für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das berichtet die Hamburger Morgenpost. Der Mann hatte die Trennung von seiner Freundin nicht verkraftet und die 32-Jährige mit einer wahren Mobbing-Kampagne unter Druck gesetzt. Die Nacktfotos hatte der Verurteilte unter anderem an Freunde und den Schützenverein der Frau geschickt.
Es war eine Internet-Liebe wie aus dem Bilderbuch. Bettina H. lernte Sascha K. online kennen, aus den beiden wurde schnell ein Paar. Man kam sich nahe, sehr nahe, und als Sascha K. Nacktfotos machen wollte, hatte Bettina nichts dagegen. Irgendwann stellte die Hausfrau jedoch fest, dass ihr Freund aus dem Internet sie offenbar bestohlen hatte – eine Kette und ein Ring waren verschwunden. Bettina setzte Sascha umgehend vor die Tür.
Damit nahm das Unheil jedoch seinen Lauf. Der verschmähte Liebhaber beschloss, sich für die Kränkung zu rächen. "Du solltest vorsichtiger sein," schrieb er seiner Ex-Freundin. "Ich kann eiskalt und gemein sein. Ich werde dich überall schlecht machen." Die Drohung meinte K. ernst. Der Mann kannte sich gut in Bettinas Leben aus, wusste, wo er sie besonders treffen konnte. Die Nacktbilder waren K. dabei eine willkommene Waffe.
Die intimen Bilder veröffentlichte Sascha K. auf seiner privaten Seite im Internet. Außerdem präsentierte er sie in eben der lokalen Community in Osnabrück, in der Bettina mit ihren Freunden unterhielt und wo sich die beiden wohl auch kennen gelernt hatten. Die Galerie war jedermann zugänglich, Links zu den Bildern schickte K. an Freunde und Bekannte von Bettina, sogar an Mitglieder ihres Schützenvereins – eine Katastrophe.
Doch Bettina H. setzte sich zur Wehr, ließ die Bilder löschen und zeigte ihren Ex-Freund an. Der hatte bereits zahlreiche einschlägige Vorstrafen. Offenbar hatten auch andere Menschen unter der Fähigkeit von K. gelitten, bei gekränktem Stolz "eiskalt und gemein" sein zu können. Unter anderem wegen dieser Vorstrafen verurteilten die Richter K. nun zu der zweieinhalbjährigen Gefängnisstrafe.
t-online.de
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